Lexikon

Bundeswehr

Wehrdienst

Für die Bundeswehr besteht allgemeine Wehrpflicht für Männer vom 18. Lebensjahr an, mit einer Wehrüberwachung bei Mannschaften bis zum 32., bei Unteroffizieren bis zum 45. und bei Offizieren bis zum 60. Lebensjahr. Der Grundwehrdienst, zu dem Wehrpflichtige bis zum 23., in Ausnahmefällen bis zum 28. oder 32. Lebensjahr herangezogen werden können, dauert bis Mitte 2010 6 Monate; über die 6 Monate hinaus konnte bis zu 17 Monate zusätzlich Wehrdienst freiwillig und bei höherem Wehrsold geleistet werden. Die Gesamtdauer der Wehrübungen beträgt höchstens: bei Mannschaften 6, bei Unteroffizieren 9 und bei Offizieren 12 Monate. Frauen, zuvor nur im Sanitäts- und Musikdienst eingesetzt, stehen seit Anfang 2001 alle Laufbahnen und Verwendungen offen. Die Wehrpflicht konnte auch durch Zivildienst erfüllt werden. 2010 beschloss die Bundesregierung die Wehrpflicht mit Wirkung zum 1. 7. 2011 auszusetzen. Unberührt blieb davon Artikel 12a Grundgesetz und somit die Ermächtigung an den Gesetzgeber die Wehrpflicht später durch ein einfaches Gesetz wieder einzuführen. Mit der Aussetzung der Wehrpflicht wurde ein neuer freiwilliger Wehrdienst eingeführt mit einer Dauer von 12 bis 23 Monaten. Maximal 15 000 Männern und Frauen können sich jährlich bewerben.
  1. Einleitung
  2. Befehls- und Kommandogewalt
  3. Struktur und Gliederung
  4. Heer
  5. Luftwaffe
  6. Marine
  7. Streitkräftebasis
  8. Sanitätsdienst
  9. Wehrdienst
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