Lexikon

Ehrenmord

vorsätzliche Tötung eines Menschen mit der Zielsetzung, die verloren geglaubte Ehre der Familie oder des meist nah verwandten Täters wiederherzustellen; in den meisten Staaten als Mord oder Totschlag mit hohen Strafen sanktioniert; in Deutschland gemäß §§ 211 f. StGB mit Freiheitsstrafe zwischen 5 Jahren und lebenslang. Der Ehrenmord ist eine Form der Gewalt, die sich fast ausnahmslos gegen Mädchen und Frauen richtet, vorherrschend innerhalb stark patriarchalisch strukturierter Familien und Gesellschaften, in denen Ansehen und Ruf der Familie starke Bedeutung haben und das Leben und die Ehre des Mannes höher bewertet werden als das Leben der Frau; besonders in islamisch geprägten Ländern verbreitet, aber auch z. B. in christlich geprägten Gebieten Libanons oder Syriens; im europäischen Raum in Ballungszentren mit hohem muslimischem Migrantenanteil. Nach UN-Angaben werden weltweit jährlich 5000 Ehrenmorde an Mädchen und Frauen in mindestens 14 Ländern verübt; es besteht eine hohe Dunkelziffer, da in den dortigen patriarchalischen Gesellschaften Fälle von Ehrenmord nur selten vor Gericht gebracht werden bzw. als Unfall oder Selbstmord deklariert werden. Für die Verhinderung von Ehrenmorden und deren Bestrafung durch die jeweilige Rechtsprechung kämpfen seit den 1990er Jahren die Vereinten Nationen und Nichtregierungsorganisationen wie Amnesty International oder Terre des Femmes.
Das erste Licht entstand schon kurz nach dem Urknall.©NASA, ESA, CSA, STScI, J. DePasquale, A. Pagan, A. M. Koekemoer
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