Lexikon
Entgeltfortzahlung
Lohnfortzahlungim Entgeltfortzahlungsgesetz vom 26. 5. 1994 vereinheitlichte Regelung, nach der Arbeitnehmer (auch Heimarbeitnehmer) im unverschuldeten Fall einer Arbeitsunfähigkeit bis zu sechs Wochen lang Anspruch auf volle Fortzahlung ihrer Bezüge durch den Arbeitgeber haben. Der Arbeitnehmer hat die Arbeitsunfähigkeit dem Arbeitgeber unverzüglich mitzuteilen, bei längerer Dauer als drei Kalendertage eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Den Anspruch erwerben Arbeitnehmer nach vier Wochen ununterbrochenem Arbeitsverhältnis. Bei erneuter Arbeitsunfähigkeit aus gleichen Krankheitsgründen entfällt der Anspruch auf Entgeltfortzahlung, es sei denn, der Betreffende hat zwischenzeitlich mindestens ein halbes Jahr ohne Krankeitsunterbrechung gearbeitet oder die erste Krankmeldung liegt über ein Jahr zurück. Ab der siebenten Krankheitswoche zahlt die Krankenkasse befristet ein so genanntes Krankengeld (maximal 70 Prozent des Bruttogehalts).
Wissenschaft
Der solare Doppelpack
Max-Planck-Forscher haben eine neuartige Technologie für die direkte Speicherung von Sonnenlicht geschaffen. Damit ist es möglich, das Sonnenlicht in ein und demselben Material zu absorbieren und zu speichern: eine Sonnenbatterie. von RALF BUTSCHER Es ist ein recht unscheinbares, ungefähr fingernagelgroßes Plättchen, das die...
Wissenschaft
Warum das Wollnashorn verschwand
Was geschah mit den gehörnten Zottel-Kolossen? Eine Studie wirft neues Licht auf die Ursachen des Aussterbens der Wollnashörner am Ende der letzten Eiszeit. Die Rekonstruktion ihrer Populationsgeschichte legt nahe, dass eine Kombination aus klimabedingter Lebensraumfragmentierung und geringer, aber anhaltender Bejagung durch den...
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