Lexikon
Entgeltfortzahlung
Lohnfortzahlungim Entgeltfortzahlungsgesetz vom 26. 5. 1994 vereinheitlichte Regelung, nach der Arbeitnehmer (auch Heimarbeitnehmer) im unverschuldeten Fall einer Arbeitsunfähigkeit bis zu sechs Wochen lang Anspruch auf volle Fortzahlung ihrer Bezüge durch den Arbeitgeber haben. Der Arbeitnehmer hat die Arbeitsunfähigkeit dem Arbeitgeber unverzüglich mitzuteilen, bei längerer Dauer als drei Kalendertage eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Den Anspruch erwerben Arbeitnehmer nach vier Wochen ununterbrochenem Arbeitsverhältnis. Bei erneuter Arbeitsunfähigkeit aus gleichen Krankheitsgründen entfällt der Anspruch auf Entgeltfortzahlung, es sei denn, der Betreffende hat zwischenzeitlich mindestens ein halbes Jahr ohne Krankeitsunterbrechung gearbeitet oder die erste Krankmeldung liegt über ein Jahr zurück. Ab der siebenten Krankheitswoche zahlt die Krankenkasse befristet ein so genanntes Krankengeld (maximal 70 Prozent des Bruttogehalts).
Wissenschaft
Lichtkrümmung als Sternenwaage
Erstmals wurde die Masse eines isolierten Weißen Zwergs gemessen – anhand der Deformation seiner Raumzeit ringsum.
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Wissenschaft
Nicht im Gleichgewicht
Es kommt selten vor, dass in aktuellen wissenschaftlichen Publikationen Arbeiten erwähnt werden, die älter als ein paar Jahre sind. Neulich berichtete die Fachzeitschrift Nature über die Prozesse, die in Wolken ablaufen müssen, damit genug Eispartikel gebildet werden, um es regnen zu lassen. Das Thema ist sicher nicht neu, und so...
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