Lexikon
Entsendegesetz
Arbeitnehmer-Entsendegesetz; Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen vom 26. 2. 1996ursprünglich befristeter sozialer Schutz der zeitweise in Deutschland (vorrangig im Baugewerbe) tätigen ausländischen Arbeitnehmer; seit 1. 1. 1999 dauerhafte Verpflichtung ausländischer Arbeitgeber zur Zahlung von Mindestlöhnen und Einhaltung sonstiger Tarifbestimmungen (Urlaub, Krankheit) und Arbeitsbedingungen bei Beschäftigung ihrer Arbeitnehmer in Deutschland. Bei Verstoß gegen geltende Bestimmungen können Bußgelder bis zu 500 000 Euro verhängt werden. Die Tarifbestimmungen können per Rechtsverordnung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales als verbindlich für alle Beschäftigten erklärt werden. Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz wurde 2009 neugefasst (20. 4. 2009) unter der Hauptbezeichnung: Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberscheitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen.

Wissenschaft
Kontroverser Kollaps
Physiker suchen die Grenze der Quantenwelt. von RÜDIGER VAAS Quantenphysiker stochern noch immer im Nebel: Das Problem sind die im Mikrokosmos gemessenen und im Formalismus der Schrödinger-Gleichung durch Wellenfunktionen beschriebenen Superpositionen. Sie kommen in der von der klassischen Physik erfassten Alltagswirklichkeit mit...

Wissenschaft
Müllhalden stoßen mehr PFAS-Chemikalien aus als gedacht
Viele städtische Mülldeponien stoßen regelmäßig „Rülpser“ aus, bei denen Abgase vom Zerfall des Mülls in die Umwelt gelangen. Da auf den Deponien auch Produkte landen, die per- und polyfluorierte Alkylverbindungen – sogenannte PFAS-Chemikalien – enthalten, gelangen mit diesen Ausgasungen der Müllhalden auch diese Schadstoffe in...