Lexikon

Entsendegesetz

Arbeitnehmer-Entsendegesetz; Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen vom 26. 2. 1996
ursprünglich befristeter sozialer Schutz der zeitweise in Deutschland (vorrangig im Baugewerbe) tätigen ausländischen Arbeitnehmer; seit 1. 1. 1999 dauerhafte Verpflichtung ausländischer Arbeitgeber zur Zahlung von Mindestlöhnen und Einhaltung sonstiger Tarifbestimmungen (Urlaub, Krankheit) und Arbeitsbedingungen bei Beschäftigung ihrer Arbeitnehmer in Deutschland. Bei Verstoß gegen geltende Bestimmungen können Bußgelder bis zu 500 000 Euro verhängt werden. Die Tarifbestimmungen können per Rechtsverordnung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales als verbindlich für alle Beschäftigten erklärt werden. Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz wurde 2009 neugefasst (20. 4. 2009) unter der Hauptbezeichnung: Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberscheitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen.
Fraunhofer, Batterie
Wissenschaft

Ein Zwilling der Zelle

Um eine größtmögliche Effizienz bei der Nutzung und Produktion von Batterien für die Elektromobilität zu erreichen, schaffen Fraunhofer-Forscher in Kaiserslautern ausgeklügelte mathematische Modelle der Zellen sowie virtuell nachgestellte Fahrsituationen. von RALF BUTSCHER Eine steile und kurvenreiche Passstraße bei Schneefall in...

Die Entdeckung des schönen Scheins
Wissenschaft

Die Entdeckung des schönen Scheins

Das Phänomen der Fluoreszenz bei Meerestieren wurde lange kaum beachtet. Mit der erstmaligen Beobachtung leuchtender Landlebewesen aber ist es zum Trendthema geworden. Wozu die Fluoreszenz gut ist, darüber rätseln die Zoologen noch immer. von TIM SCHRÖDER Manchmal braucht es etwas länger, bis ein wissenschaftliches Thema...

Weitere Artikel aus dem Kalender

Mehr Artikel zu diesem Thema

Weitere Lexikon Artikel

Weitere Artikel aus dem Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon