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Entsendegesetz

Arbeitnehmer-Entsendegesetz; Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen vom 26. 2. 1996
ursprünglich befristeter sozialer Schutz der zeitweise in Deutschland (vorrangig im Baugewerbe) tätigen ausländischen Arbeitnehmer; seit 1. 1. 1999 dauerhafte Verpflichtung ausländischer Arbeitgeber zur Zahlung von Mindestlöhnen und Einhaltung sonstiger Tarifbestimmungen (Urlaub, Krankheit) und Arbeitsbedingungen bei Beschäftigung ihrer Arbeitnehmer in Deutschland. Bei Verstoß gegen geltende Bestimmungen können Bußgelder bis zu 500 000 Euro verhängt werden. Die Tarifbestimmungen können per Rechtsverordnung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales als verbindlich für alle Beschäftigten erklärt werden. Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz wurde 2009 neugefasst (20. 4. 2009) unter der Hauptbezeichnung: Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberscheitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen.
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