Lexikon

Flaggenverordnung

eine auf Veranlassung des Reichskanzlers H. Luther erlassene Verordnung des Reichspräsidenten vom 5.5.1926, die bestimmte, dass die dt. diplomat. u. konsular. Auslandsvertretungen neben der schwarz-rot-goldenen Reichsflagge die schwarz-weiß-rote Handelsflagge (mit schwarz-rot-goldener Gösch) führen sollten. Die Auseinandersetzungen um die F., die Wünschen rechter Parteien u. Gruppen entsprach, führten zum Rücktritt des Kabinetts Luther. Die F. trat trotzdem in Kraft.
Magellan, Sonde, Venus
Wissenschaft

Venus immer noch feurig

Neue Auswertungen alter Radardaten legen nahe: Auf unserer Nachbarwelt quoll noch vor drei Jahrzehnten Lava aus Vulkanen heraus. Die Venus könnte sogar aktiver sein als die Erde. von THORSTEN DAMBECK Anders als der Mars ist die Venus dauerhaft in eine dicke Schicht aus Wolken gehüllt. Jahrhundertelang konnte deshalb kein Fernrohr...

Wissenschaft

Natur ohne Vorbild

Weltweit entstehen Ökosysteme, die in keiner historischen Landschaft je existierten. Neue Forschung zeigt, dass viele von ihnen überraschend stabil und funktional sind. von ROMAN GOERGEN In der Nähe der schottischen Kleinstadt West Calder überragen gewaltige rostrote Hügel die sonst tief liegende Landschaft in der Region West...

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