Lexikon
Flaggenverordnung
eine auf Veranlassung des Reichskanzlers H. Luther erlassene Verordnung des Reichspräsidenten vom 5. 5. 1926, die bestimmte, dass die dt. diplomat. u. konsular. Auslandsvertretungen neben der schwarz-rot-goldenen Reichsflagge die schwarz-weiß-rote Handelsflagge (mit schwarz-rot-goldener Gösch) führen sollten. Die Auseinandersetzungen um die F., die Wünschen rechter Parteien u. Gruppen entsprach, führten zum Rücktritt des Kabinetts Luther. Die F. trat trotzdem in Kraft.
Wissenschaft
Eltern haben doch Lieblingskinder
Eltern sagen oft, dass sie alle Kinder gleich liebhaben und keines bevorzugen. Eine Meta-Studie legt nun das Gegenteil nahe. Berichte von fast 20.000 Personen deuten darauf hin, dass bestimmte Eigenschaften der Kinder eine elterliche Bevorzugung wahrscheinlicher machen. Demnach neigen Eltern dazu, Töchter gegenüber Söhnen zu...
Wissenschaft
Der Sinn des Vergessens
Es ist lästig, sich an etwas nicht erinnern zu können. Aber dass wir nicht alles im Gedächtnis behalten, ist eine lebenswichtige Leistung des Gehirns. von rolf heßbrügge Versäumte Termine, Versagen in Prüfungen, geistiger Verfall – Vergesslichkeit ist gefürchtet. Dabei hat es auch eine gute Seite, dass der Mensch vergessen kann:...