Lexikon

Flaggenverordnung

eine auf Veranlassung des Reichskanzlers H. Luther erlassene Verordnung des Reichspräsidenten vom 5.5.1926, die bestimmte, dass die dt. diplomat. u. konsular. Auslandsvertretungen neben der schwarz-rot-goldenen Reichsflagge die schwarz-weiß-rote Handelsflagge (mit schwarz-rot-goldener Gösch) führen sollten. Die Auseinandersetzungen um die F., die Wünschen rechter Parteien u. Gruppen entsprach, führten zum Rücktritt des Kabinetts Luther. Die F. trat trotzdem in Kraft.
PFAS
Wissenschaft

Mit Licht gegen Ewigkeitschemikalien

Ob in regenfester Kleidung, beschichteten Pfannen oder Kosmetik – Per- und Polyfluoralkylverbindungen (PFAS) sind als Antihaft- und Imprägniermittel weit verbreitet. Da sie äußerst langlebig sind, reichern sich diese potenziell gesundheitsschädlichen Substanzen jedoch in der Umwelt an. Um die auch als Ewigkeitschemikalien...

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Wissenschaft

Mikroskopisch kleiner Manipulator

Studien legen einen Zusammenhang zwischen erhöhter Risikobereitschaft und einer Infektion mit dem Parasiten Toxoplasma gondii nahe – bei Tier und Mensch.

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