Lexikon
Flaggenverordnung
eine auf Veranlassung des Reichskanzlers H. Luther erlassene Verordnung des Reichspräsidenten vom 5. 5. 1926, die bestimmte, dass die dt. diplomat. u. konsular. Auslandsvertretungen neben der schwarz-rot-goldenen Reichsflagge die schwarz-weiß-rote Handelsflagge (mit schwarz-rot-goldener Gösch) führen sollten. Die Auseinandersetzungen um die F., die Wünschen rechter Parteien u. Gruppen entsprach, führten zum Rücktritt des Kabinetts Luther. Die F. trat trotzdem in Kraft.
Wissenschaft
Herzproblemen im All auf der Spur
Warum beeinträchtigen Weltraumflüge die Herzgesundheit und wie könnte man diesem Problem gegensteuern? Zur Erforschung dieses für die bemannte Raumfahrt wichtigen Themas haben Forschende nun ein neues Verfahren eingesetzt: Sie haben eine „Herz-auf-einem-Chip”-Plattform auf die Internationale Raumstation geschickt, die eine...
Wissenschaft
Hungrige Bakterien fressen ihre Nachbarn
Bakterien konkurrieren untereinander um Platz und Nährstoffe. Einige Stämme haben dazu mikrobielle Waffen entwickelt, mit denen sie ihre bakteriellen Nachbarn zerstören können. Nun zeigt eine Studie, dass diese Waffen nicht nur unspezifisch im Konkurrenzkampf zum Einsatz kommen, sondern auch gezielt zur Jagd genutzt werden:...