Lexikon
Flaggenverordnung
eine auf Veranlassung des Reichskanzlers H. Luther erlassene Verordnung des Reichspräsidenten vom 5. 5. 1926, die bestimmte, dass die dt. diplomat. u. konsular. Auslandsvertretungen neben der schwarz-rot-goldenen Reichsflagge die schwarz-weiß-rote Handelsflagge (mit schwarz-rot-goldener Gösch) führen sollten. Die Auseinandersetzungen um die F., die Wünschen rechter Parteien u. Gruppen entsprach, führten zum Rücktritt des Kabinetts Luther. Die F. trat trotzdem in Kraft.
Wissenschaft
Kleinplaneten unter der Lupe
Die Erforschung der Planetoiden tritt in eine neue Phase: Im Labor analysieren Wissenschaftler den Urstoff, aus dem sich einst die großen Planeten formten.
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Wissenschaft
Wasserstoff wie Erdgas fördern
In Nordfrankreich haben Forscher offenbar etwas gefunden, das es eigentlich nicht geben sollte: große natürliche Wasserstoff-Reservoire unter der Erde. Dieser „weiße“ Wasserstoff könnte die klimaneutrale Zukunft Europas enorm voranbringen. von ULRICH EBERL Lange galt es als gesichertes Wissen: Wasserstoff ist zwar das häufigste...
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