Lexikon

Flaggenverordnung

eine auf Veranlassung des Reichskanzlers H. Luther erlassene Verordnung des Reichspräsidenten vom 5.5.1926, die bestimmte, dass die dt. diplomat. u. konsular. Auslandsvertretungen neben der schwarz-rot-goldenen Reichsflagge die schwarz-weiß-rote Handelsflagge (mit schwarz-rot-goldener Gösch) führen sollten. Die Auseinandersetzungen um die F., die Wünschen rechter Parteien u. Gruppen entsprach, führten zum Rücktritt des Kabinetts Luther. Die F. trat trotzdem in Kraft.
Inseln, Vulkane, Leben
Wissenschaft

Oasen des Lebens

Vulkane löschen Leben aus – und lassen neues entstehen. von BETTINA WURCHE Der Ausbruch eines Vulkans mit seinen Glutwellen und Lavaströmen verbrennt mit einem Schlag alles Grün, vom Grashalm bis zum Baum. Nicht rechtzeitig geflohene Tiere ersticken in toxischen Gasen oder zerfallen zu Asche. Schließlich hinterlässt das...

Forschung, Stahl
Wissenschaft

Zwölf Stoffe mit Zukunft

In den Forschungslaboren reifen zahlreiche neue Materialien heran – mit verblüffenden Eigenschaften. Eine Chance auf aussichtsreiche Anwendungen.

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