Lexikon
Flaggenverordnung
eine auf Veranlassung des Reichskanzlers H. Luther erlassene Verordnung des Reichspräsidenten vom 5. 5. 1926, die bestimmte, dass die dt. diplomat. u. konsular. Auslandsvertretungen neben der schwarz-rot-goldenen Reichsflagge die schwarz-weiß-rote Handelsflagge (mit schwarz-rot-goldener Gösch) führen sollten. Die Auseinandersetzungen um die F., die Wünschen rechter Parteien u. Gruppen entsprach, führten zum Rücktritt des Kabinetts Luther. Die F. trat trotzdem in Kraft.
Wissenschaft
Fidschi-Leguane stellen Fernreise-Rekord auf
Damit eine neu entstandene Insel besiedelt werden kann, müssen ihre zukünftigen Bewohner in der Regel über Luft und Wasser anreisen. Wie sich nun herausgestellt hat, sind die Fidschi-Leguane dabei die absoluten Rekordhalter: Vor rund 34 Millionen Jahren sind die Vorfahren dieser Reptilien – in Nordamerika lebende Wüstenleguane –...
Wissenschaft
Draußen-Zeit kann Kurzsichtigkeit vorbeugen
Wegen unseres modernen Lebensstils mit viel Zeit am Bildschirm ist Kurzsichtigkeit in den vergangenen Jahrzehnten weltweit immer häufiger geworden. Zunehmend sind davon auch Jugendliche und Kinder betroffen, die immer früher kurzsichtig werden. Doch das lässt sich verhindern, indem Kinder frühzeitig und regelmäßig Zeit im Freien...