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6. Juni 1926  -  Die deutschen Konsularbehörden in Spanien ...

Die deutschen Konsularbehörden in Spanien sind durch das Auswärtige Amt angewiesen worden, bei einem Besuch deutscher Kriegsschiffe in Spanien am 8. Juni dem neuen Flaggen-Erlass zu folgen und neben der schwarz-rot-goldenen Reichsflagge auch die schwarz-weiß-rote Handelsflagge zu hissen. Die Anordnung widerspricht den Zusagen der Reichsregierung, die Flaggenverordnung erst Ende Juli gleichzeitig in allen Auslandsniederlassungen in Kraft treten zu lassen.

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