Lexikon
Gemeingebrauch
Verwaltungsrecht
die Befugnis, öffentliche Sachen, besonders öffentliche Wege (einschließlich Straßen und Plätze), ihrer allgemeinen Zweckbestimmung gemäß zu benutzen. Entsprechend ihrer besonderen räumlichen Lage steht den Anliegern öffentlicher Wege ein gesteigerter Gemeingebrauch (z. B. Aus- und Einfahrt, Verladen) zu.
Wissenschaft
Grillensaison
Der Sommer steht vor der Tür, und viele Menschen freuen sich auf die sogenannte Grill-Saison. Spätestens seit Anfang dieses Jahres muss man aber sorgfältiger artikulieren. Denn da hat bereits die Grillen-Saison begonnen – auch wenn sich die Vorfreude hierüber bei vielen Menschen wohl in sehr engen Grenzen halten dürfte. Novel...
Wissenschaft
Wissenschaft: menschengemacht
Kürzlich erschien in der Fachzeitschrift Nature ein Aufsatz mit folgendem Eröffnungssatz: „Quantenmaterialien, die von emergenten topologischen Fermionen beherrscht werden, sind zu einem Eckstein der modernen Physik geworden“. Im weiteren Verlauf wird anschließend „Die Synthese von semimetallischen Weyl-Ferromagneten“ beschrieben...