Lexikon

Anlieger

Verwaltungsrecht
die Eigentümer von Grundstücken an öffentlichen Straßen, Plätzen oder Wasserläufen. Die Anlieger sind verpflichtet, Anliegerbeiträge (Erschließungsbeiträge) und gewisse Naturaldienste (z. B. Reinigung) zu leisten, und berechtigt, diese in gesteigertem Umfang zu benutzen (Gemeingebrauch).
Wissenschaft

»Ein Großteil der Moore ist renaturierbar«

Über Herausforderungen bei der Wiedervernässung von Moorflächen berichtet Tobias Witte vom BUND im Interview. Das Gespräch führte OLIVER ABRAHAM Herr Witte, wie steht es um die Moore in Deutschland? Heute gibt es in Deutschland noch rund 1,8 bis 1,9 Millionen Hektar Moorfläche, ursprünglich lag die Zahl aber deutlich höher. Wie...

Wissenschaft

„Kryptischer“ Klimatreiber der Erdgeschichte

Warum erholte sich das Erdklima nach starkem Vulkanismus in der Erdgeschichte oft so langsam? Aus einer Studie geht nun hervor, dass noch lange, nachdem die großen Eruptionen vorüber waren, große Mengen des Treibhausgases Kohlendioxid aus dem Untergrund der Megavulkane in die Atmosphäre strömten. Die Ergebnisse tragen damit zum...

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