Lexikon
Anlieger
Verwaltungsrecht
die Eigentümer von Grundstücken an öffentlichen Straßen, Plätzen oder Wasserläufen. Die Anlieger sind verpflichtet, Anliegerbeiträge (Erschließungsbeiträge) und gewisse Naturaldienste (z. B. Reinigung) zu leisten, und berechtigt, diese in gesteigertem Umfang zu benutzen (Gemeingebrauch).
Wissenschaft
Warum für Embryos das Timing wichtig ist
Während ein neuer Mensch im Mutterleib heranreift, teilen sich seine Zellen immer und immer wieder. Dieser Prozess läuft im Embryo jedoch nicht synchron, sondern mal mehr und mal weniger schnell ab. Lange gingen Forschende davon aus, dass diese Unterschiede im Timing hinderlich sind. Neue Erkenntnisse legen jedoch nahe, dass die...
Wissenschaft
Der digitale Steuermann
Der Schifffahrtsbranche mangelt es an Nachwuchs. Daher sollen teilweise oder vollständig autonome Systeme ans Steuerruder. Forscher versprechen sich davon auch ein Plus an Sicherheit. von TIM SCHRÖDER Die „Watertruck XIII“ ist ganz allein unterwegs. Schnurgerade zieht der stahlblaue Schubkahn seine Bahn im Gent-Ostende-Kanal in...