Lexikon
Anlieger
Verwaltungsrecht
die Eigentümer von Grundstücken an öffentlichen Straßen, Plätzen oder Wasserläufen. Die Anlieger sind verpflichtet, Anliegerbeiträge (Erschließungsbeiträge) und gewisse Naturaldienste (z. B. Reinigung) zu leisten, und berechtigt, diese in gesteigertem Umfang zu benutzen (Gemeingebrauch).
Wissenschaft
Die Kinder-Graffiti von Pompeji
Jüngst bei Ausgrabungen in Pompeji zum Vorschein gekommene Kohlezeichnungen, werden Kindern zugeschrieben. Sie zeigen Gladiatoren, Boxer und wilde Eber – und sie gewähren einen weiteren Einblick in das Leben der Menschen kurz vor der Katastrophe. von DAVID NEUHÄUSER Als im 19. Jahrhundert das „Corpus Inscriptionum Latinarum“, die...
Wissenschaft
Alarmstufe Rot
Alle Pflanzen strahlen ein rotes Licht ab, das noch im All messbar ist – bei Stress besonders stark. Diese Lichtsignale können also verraten, wie es Feldern und Wäldern geht. von ANDREA HOFERICHTER Ein Mausklick, und auf dem Computerbildschirm von Georg Wohlfahrt erscheint ein postkartenreifes Foto: strahlend blauer Himmel und...