Lexikon
Gẹndatei
eine Sammlung von genetischen Fingerabdrücken von Straftätern bzw. Verdächtigen und DNA-haltigen Gewebeproben (z. B. Blut, Sperma), die am Tatort bzw. am Opfer sichergestellt wurden. In Deutschland besteht seit 1998 eine Gendatei beim Bundeskriminalamt (BKA). Die Landeskriminalämter haben jederzeit Zugriff auf diese Verbunddatei. Sie können genetische Fingerabdrücke bei Straftaten von erheblicher Bedeutung (Mord, Sexualverbrechen) an die Datei übermitteln. Gemäß Strafprozessordnung ist in jedem Fall eine richterliche Anordnung Voraussetzung für die Anfertigung eines DNA-Fingerabdrucks für die Gendatei. Generelle Fristen zur Aufbewahrung und Löschung der Daten bestehen nicht. Sie werden individuell bestimmt.
Wissenschaft
Urzeitlicher Entwicklungsschub der Eukaryoten
Vor etwa 1,8 Milliarden Jahren entstanden die ersten Organismen mit Zellkern, die Eukaryoten. Wie ihre frühe Entwicklung verlief, war allerdings bislang weitgehend unklar. Anhand einer umfassenden Analyse der verfügbaren Fossilien haben Forschende nun ein Diagramm des Lebens erstellt, das für fast zwei Milliarden Jahre zeigt, wie...
Wissenschaft
Schwimmende Windparks für grünen Wasserstoff
Für eine klimaneutrale Zukunft ist grüner Wasserstoff unverzichtbar. Ein neues Projekt zeigt, wie sich große Mengen davon erzeugen lassen: auf dem offenen Meer mit schwimmenden Windturbinen – samt sicherer Lagerung und Transport in Tanks mit organischen Ölen. von ULRICH EBERL Die malerischen Buchten am Fens-fjord nördlich der...
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