Lexikon
Gẹndatei
eine Sammlung von genetischen Fingerabdrücken von Straftätern bzw. Verdächtigen und DNA-haltigen Gewebeproben (z. B. Blut, Sperma), die am Tatort bzw. am Opfer sichergestellt wurden. In Deutschland besteht seit 1998 eine Gendatei beim Bundeskriminalamt (BKA). Die Landeskriminalämter haben jederzeit Zugriff auf diese Verbunddatei. Sie können genetische Fingerabdrücke bei Straftaten von erheblicher Bedeutung (Mord, Sexualverbrechen) an die Datei übermitteln. Gemäß Strafprozessordnung ist in jedem Fall eine richterliche Anordnung Voraussetzung für die Anfertigung eines DNA-Fingerabdrucks für die Gendatei. Generelle Fristen zur Aufbewahrung und Löschung der Daten bestehen nicht. Sie werden individuell bestimmt.
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