Lexikon
Gẹndatei
eine Sammlung von genetischen Fingerabdrücken von Straftätern bzw. Verdächtigen und DNA-haltigen Gewebeproben (z. B. Blut, Sperma), die am Tatort bzw. am Opfer sichergestellt wurden. In Deutschland besteht seit 1998 eine Gendatei beim Bundeskriminalamt (BKA). Die Landeskriminalämter haben jederzeit Zugriff auf diese Verbunddatei. Sie können genetische Fingerabdrücke bei Straftaten von erheblicher Bedeutung (Mord, Sexualverbrechen) an die Datei übermitteln. Gemäß Strafprozessordnung ist in jedem Fall eine richterliche Anordnung Voraussetzung für die Anfertigung eines DNA-Fingerabdrucks für die Gendatei. Generelle Fristen zur Aufbewahrung und Löschung der Daten bestehen nicht. Sie werden individuell bestimmt.
Wissenschaft
Der Sinn des Vergessens
Es ist lästig, sich an etwas nicht erinnern zu können. Aber dass wir nicht alles im Gedächtnis behalten, ist eine lebenswichtige Leistung des Gehirns. von rolf heßbrügge Versäumte Termine, Versagen in Prüfungen, geistiger Verfall – Vergesslichkeit ist gefürchtet. Dabei hat es auch eine gute Seite, dass der Mensch vergessen kann:...
Wissenschaft
Taktgeber des Sonnenzyklus
Der elfjährige Aktivitätszyklus der Sonne hat seine Ursache tief im Inneren des Feuerballs. Hier vollzieht sich ein komplexes Wechselspiel zwischen der Rotation, dem strömenden Plasma und dem Magnetfeld. Geben zusätzlich Planeten von außen den Takt an? von THOMAS BÜHRKE Die Sonne befindet sich derzeit in einem Maximum...