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Gottesfrieden

Gottesfrieden
Um 1037 erlässt der Erzbischof von Arles Raginbald im Namen des französischen Klerus einen Gottesfrieden für Italien:

1. Wir bitten und beschwören euch alle, ... Frieden zu halten untereinander, auf dass ihr des ewigen Friedens und der ewigen Ruhe würdig seiet.

2. Nehmet also jenen Gottesfrieden an und haltet ihn, den wir durch Gottes Eingebung als uns vom Himmel gesandt angenommen haben ... und der folgende Anordnungen beschließt: Von der Vesper des Mittwochs bis zum Sonnenaufgang am Montag soll zwischen allen Christen, Freunden und Feinden, Nachbarn und Fremden, fester Frieden und unverbrüchliche Waffenruhe herrschen, so dass in diesen vier Tagen und Nächten alle Christen zu jeder Stunde sicher seien und alles tun können, was nützlich ist, frei von Furcht vor Feinden und sicher in der Ruhe dieses Friedens und Waffenstillstandes.
4. Wer aber den Frieden ... wissentlich bricht, der sei exkommuniziert von Gott.
5. Wer an diesen Tagen des Gottesfriedens einen Menschen tötet, werde verbannt und aus seiner Heimat gejagt. Er soll nach Jerusalem wallfahren und dort ein langes Exil erleiden.
7. Und so haben wir Gott die vier genannten Tage versprochen ... so dass der Donnerstag wegen der Himmelfahrt Christi, der Freitag wegen Christi Passion, der Samstag wegen der Grablegung und der Sonntag wegen der Auferstehung unbedingt von allen feierlich begangen wird, dass keine Landarbeit an diesen Tagen geschieht, dass kein Feind seinen Feind verfolgt.
9. Wenn sich aber jemand zur Wehr setzen muss, gegen solche, die ... diesen Gottesfrieden [brechen], dann sollen die Rächer des Gottesfriedens keinen Schaden davon haben."
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