Lexikon
Grundfreibetrag
Bezeichnung für den nach dem Einkommensteuertarif der Bundesrepublik Deutschland (§ 32 a EStG) steuerfrei bleibenden Teil der Steuerbemessungsgrundlage (zu versteuerndes Einkommen); dient der Sicherung des sog. Existenzminimums, das dadurch von der Besteuerung ausgenommen wird. Der Grundfreibetrag ist in den Einkommensteuertabellen bereits eingearbeitet. Ab 2004 betrug der Grundfreibetrag für Alleinstehende 7664 Euro (15 328 Euro bei Verheirateten), seit 2009 7834 Euro (bzw. 15 668 Euro).
Wissenschaft
Konfabulation statt Halluzination
An dieser Stelle ist in Ausgabe 09/2023 der große Physiker Arnold Sommerfeld schon einmal mit folgendem Satz zitiert worden, „In der Natur nimmt die Entropie die Rolle der Direktorin ein, die Energie aber nur die einer Buchhalterin“ (wobei das Original den Direktor und den Buchhalter als Männer angesprochen hat, was heute...
Wissenschaft
Grundlagen von Depressions-Resistenz auf der Spur
Die Beobachtung von Mitmenschen bei der Bewältigung traumatischer Erlebnisse kann unsere Widerstandsfähigkeit gegen die Entwicklung psychischer Probleme stärken. Diese Form der emotionalen Ansteckung haben Forschende nun auch bei Mäusen nachgewiesen und bereits Einblicke in den zugrundeliegenden Mechanismus gewonnen. Dabei zeigte...