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Grundfreibetrag

Bezeichnung für den nach dem Einkommensteuertarif der Bundesrepublik Deutschland (§ 32 a EStG) steuerfrei bleibenden Teil der Steuerbemessungsgrundlage (zu versteuerndes Einkommen); dient der Sicherung des sog. Existenzminimums, das dadurch von der Besteuerung ausgenommen wird. Der Grundfreibetrag ist in den Einkommensteuertabellen bereits eingearbeitet. Ab 2004 betrug der Grundfreibetrag für Alleinstehende 7664 Euro (15 328 Euro bei Verheirateten), seit 2009 7834 Euro (bzw. 15 668 Euro).
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