Lexikon
Hexenprozesse
die Verfolgung und Verurteilung von vermeintlichen Hexen etwa 1400–1700. Die Hexenprozesse entwickelten sich zu Beginn der Ketzerverfolgung als besonderes Verfahren der Inquisition; es wurden vorwiegend Frauen verfolgt. Die Grundlage für die Hexenprozesse bildete die Dämonenfurcht. Aufbauend auf der Theorie von Incubus und Succubus des Thomas von Aquin, begannen die mit der Inquisition beauftragten Dominikaner die Hexenprozesse in großem Stil. Maßgeblich für die Durchführung der Hexenprozesse wurde das von ihnen 1487 in Straßburg in Druck gegebene Buch Hexenhammer. Um Beweiszeichen für die Hexenprozesse zu liefern, wurden Folter, Wasserprobe u. a. angewandt. Auch die protestantischen Länder beteiligten sich an den Hexenprozessen, und Theologen wie Juristen untermauerten sie. Die Hexenprozesse hatten überwiegend den Charakter obszöner Schauveranstaltungen; die Vermischung von religiösem Fanatismus und aufgestauter Sexualität ist nicht zu übersehen.
Auf evangelischer Seite nahmen dann Johannes Weyer und Johann Matthäus Meyfart, auf katholischer Seite die Jesuiten Adam Tanner und F. von Spee (1631) entschieden gegen die Hexenprozesse Stellung; besonders wirksam war die Kritik des Juristen C. Thomasius (1701). Der letzte der offiziellen Hexenprozesse in Deutschland fand 1793 in Posen statt.
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