Lexikon
Inventụr
[
die; lateinisch
]die in der Regel jährlich vor Aufstellung einer Bilanz erforderliche Bestandsaufnahme aller Vermögenswerte (besonders Warenvorräte, Wertpapiere, Bargeld) eines Unternehmens. Bei permanenter Inventur werden die Lagerbestände auf Skontren erfasst, und die Übereinstimmung mit den tatsächlichen Beständen wird durch laufende Kontrolle das ganze Jahr hindurch sichergestellt. Die geordnete Liste der Bestände mit Wertangaben heißt Inventar.
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