Lexikon
Koalitiọnsausschuss
von den Partnern einer Koalitionsregierung gebildetes Gremium, das zur Abstimmung über wichtige politische Ziele bzw. zur Ausräumung von Differenzen dient.
In der Bundesrepublik Deutschland wurde die Einrichtung eines Koalitionsausschusses auf Bundesebene erstmals von der CDU/CSU-FDP-Koalition 1961 vereinbart. Für die von 1966 bis 1969 regierende Große Koalition aus CDU/CSU und SPD war die Schaffung eines Koalitionsauschusses zunächst nicht vertraglich vereinbart worden. Gleichwohl wurde die Arbeit zwischen der Bundesregierung und den Fraktionen seit 1967 im „Kressbronner Kreis“, benannt nach dem Urlaubsort des damaligen Bundeskanzlers Kurt Georg Kiesingers, koordiniert. Die seit 2005 regierende Große Koalition aus CDU/CSU und SPD legte bereits in ihrem Koalitionsvertrag die Bildung eines Koalitionsausschusses fest. Ihm gehören die Bundeskanzlerin, ihr Stellvertreter, die Partei- und Fraktionsvorsitzenden, der CSU-Landesgruppenchef als Erster Stellvertretender Vorsitzender der Unionsfraktion sowie die Generalsekretäre der Parteien an.
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