Lexikon

Kohlepfennig

Ausgleichsabgabe zur Sicherung der Elektrizitätsversorgung, auch Stromabgabe oder Energiesteuer, eine durch das Dritte Verstromungsgesetz vom 13. 12. 1974 eingeführte, 1995 wieder abgeschaffte Abgabe, deren Erträge für die Finanzierung der Förderung des Steinkohleneinsatzes in der Elektrizitätswirtschaft bestimmt waren und in einen vom Bundesamt für Wirtschaft verwalteten „Ausgleichsfonds zur Sicherung des Steinkohleneinsatzes“ geflossen sind. Abgabeschuldner waren alle Elektrizitätsunternehmen und die Eigenerzeuger von Elektrizität, der Abgabesatz war regional nach der „Revierferne“ differenziert und betrug zuletzt 8,5% des Erlöses aus dem Stromverkauf oder des Wertes des Selbstverbrauches. Bei Überwälzung auf den Stromverbraucher musste der Kohlepfennig in der Stromrechnung offen als „Ausgleichsabgabe zur Sicherung der Elektrizitätsversorgung“ ausgewiesen werden.