Lexikon
Kohlepfennig
Ausgleichsabgabe zur Sicherung der Elektrizitätsversorgung, auch Stromabgabe oder Energiesteuer, eine durch das Dritte Verstromungsgesetz vom 13. 12. 1974 eingeführte, 1995 wieder abgeschaffte Abgabe, deren Erträge für die Finanzierung der Förderung des Steinkohleneinsatzes in der Elektrizitätswirtschaft bestimmt waren und in einen vom Bundesamt für Wirtschaft verwalteten „Ausgleichsfonds zur Sicherung des Steinkohleneinsatzes“ geflossen sind. Abgabeschuldner waren alle Elektrizitätsunternehmen und die Eigenerzeuger von Elektrizität, der Abgabesatz war regional nach der „Revierferne“ differenziert und betrug zuletzt 8,5% des Erlöses aus dem Stromverkauf oder des Wertes des Selbstverbrauches. Bei Überwälzung auf den Stromverbraucher musste der Kohlepfennig in der Stromrechnung offen als „Ausgleichsabgabe zur Sicherung der Elektrizitätsversorgung“ ausgewiesen werden.
Wissenschaft
Flüssigkeiten gefrieren später als gedacht
Physiker haben in einem aufwendigen Versuchsaufbau erstmals experimentell untersucht, wann sich in unterkühlten Flüssigkeiten die ersten Kristallisationskeime bilden – der Beginn des Gefrierprozesses. Die ersten Kristalle entstehen demnach deutlich später als bislang vermutet; damit beginnt auch das Gefrieren später und ist...
Wissenschaft
Osterinsel: Doch kein Bevölkerungskollaps?
Überschritt die Bevölkerung die Tragfähigkeit der kleinen Insel und brach deshalb ein? Dieser Vermutung widersprechen nun Studienergebnisse, wonach die Population der Osterinsel wohl stets bescheiden blieb. Die neue Einschätzung der einst landwirtschaftlich genutzten Flächen legt nahe, dass es nur maximal 4000 Inselbewohner gab...