Lexikon

Konfiskatin

[
lateinisch
]
Beschlagnahme, Enteignung, Einziehung zugunsten des Staates oder allgemein der öffentlichen Hand. Obwohl der Sprachgebrauch nicht einheitlich ist, wird mit Konfiskation die Vorstellung der entschädigungslosen Enteignung verbunden. Die verwaltungsrechtliche Enteignung z. B. von Grundstücken setzt ein öffentliches Interesse voraus und ist an eine Entschädigung gebunden (Art. 14 GG). Ähnliche Regelungen in Österreich (Art. 5 Staatsgrundgesetz von 1867) und in der Schweiz (z. B. Art. 58 und 59 StGB). Nach angloamerikanischer Auffassung unterliegt auch das private Eigentum von Staatsangehörigen der Feindstaaten der Konfiskation. Im geltenden Völkerrecht besteht allgemein der Grundsatz, dass sich im Frieden der Ausländer zwar nicht gegen Enteignungen durch den Aufenthaltsstaat wehren kann, andererseits aber eine Entschädigung beanspruchen kann.
Drohne, Steuerung, fliegen
Wissenschaft

Drohnen für Profis

Bislang galten kleine Flugobjekte vor allem als Spielerei. Doch bessere Technik und zweckmäßige Vorschriften schaffen die Grundlage für immer mehr nützliche Anwendungen. von Tim Schröder Für eingefleischte Angler, die an einem See geduldig darauf warten, dass ein Fisch anbeißt, ist die Aguadrone sicher nichts. Doch wer vor der...

Universum
Wissenschaft

Sternentod der besonderen Art

Ein 2018 explodierter Stern lässt sich erstmals einem exotischen Supernova-Typ zuordnen. Auch der Krebs-Nebel könnte so entstanden sein. von DIRK EIDEMÜLLER Schon 1980 proklamierte der japanische Astrophysiker Ken’ichi Nomoto einen ungewöhnlichen Typ von Sternentod. Neben den bekannten Explosionsarten von Supernovae bei...

Weitere Artikel aus dem Wahrig Fremdwörterlexikon

Weitere Lexikon Artikel

Weitere Artikel aus dem Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon