Lexikon
Konfiskatiọn
[
lateinisch
]Beschlagnahme, Enteignung, Einziehung zugunsten des Staates oder allgemein der öffentlichen Hand. Obwohl der Sprachgebrauch nicht einheitlich ist, wird mit Konfiskation die Vorstellung der entschädigungslosen Enteignung verbunden. Die verwaltungsrechtliche Enteignung z. B. von Grundstücken setzt ein öffentliches Interesse voraus und ist an eine Entschädigung gebunden (Art. 14 GG). – Ähnliche Regelungen in Österreich (Art. 5 Staatsgrundgesetz von 1867) und in der Schweiz (z. B. Art. 58 und 59 StGB). – Nach angloamerikanischer Auffassung unterliegt auch das private Eigentum von Staatsangehörigen der Feindstaaten der Konfiskation. Im geltenden Völkerrecht besteht allgemein der Grundsatz, dass sich im Frieden der Ausländer zwar nicht gegen Enteignungen durch den Aufenthaltsstaat wehren kann, andererseits aber eine Entschädigung beanspruchen kann.
Wissenschaft
Ursprung des Aasgeruchs mancher Blumen entdeckt
Manche Pflanzen locken bestäubende Insekten nicht mit süßen Düften an, sondern mit dem Gestank der Verwesung. Wie Blumen diese „Stinkstoffe“ herstellen, haben nun Biologen mittels DNA-Vergleichen von Asarum-Pflanzen herausgefunden. Demnach weisen die Blütenzellen bei einigen Arten in ihrem Erbgut Veränderungen in einem einzelnen...
Wissenschaft
Der Ursprung der Ozeane
Himmelsstein: Am 9. Juni 1952 schlug ein 107 Kilogramm schwerer Steinbrocken aus dem All in der kanadischen Provinz Alberta in einem Weizenfeld bei dem Weiler Abee ein. Es ist der größte bekannte Enstatit-Chondrit. Diese seltene Art von Steinmeteoriten wurde nach dem darin nachweisbaren Mineral Enstatit benannt, einem...