Lexikon
Einziehung
Strafrecht
Konfiskation1. Wegnahme von Gegenständen, die durch ein vorsätzliches Verbrechen oder Vergehen hervorgebracht oder zur Begehung einer solchen Tat gebraucht oder bestimmt sind, als Nebenstrafe gegen den Eigentümer oder als Sicherungsmaßregel unabhängig von den Eigentumsverhältnissen; z. B. möglich bei Münz-, Jagd- und Fischereidelikten. – 2. als Einziehung des gesamten Vermögens Sühnemaßnahme bei der Entnazifizierung.
Wissenschaft
News der Woche 08.08.2025
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Wissenschaft
Schrödingers gespenstische Katze
Die geisterhaften Quantensuperpositionen sind ein Riesenrätsel der Physik – nicht obwohl, sondern weil sie so winzig erscheinen. von RÜDIGER VAAS Die Welt ist seltsam – sogar viel seltsamer als in Fiktionen imaginiert. Das Seltsamste dabei: Die wahre Seltsamkeit bleibt uns fast vollständig verborgen. Mehr noch: Diese...