Lexikon

Entnazifizierung

Denazifizierung
die nach dem 2. Weltkrieg in Deutschland von den alliierten Besatzungsmächten auf der Grundlage des Potsdamer Abkommens angeordnete Entfernung ehemaliger Nationalsozialisten aus einflussreichen Stellungen und ihre Bestrafung. Die Länder der drei Westzonen erließen entsprechende Gesetze. Die Betroffenen wurden in 5 Kategorien eingeteilt: Hauptschuldige, Belastete, Minderbelastete, Mitläufer, Entlastete. Zuständig für die Entnazifizierung waren gerichtsförmig verhandelnde Spruchkammern, die als Sühnemaßnahmen u. a. Haft, Amtsenthebung, Berufsverbot, Vermögenseinziehung und Geldbußen verhängen konnten. Die Entnazifizierung wurde in den einzelnen Zonen nach unterschiedlichen Verfahren und mit unterschiedlicher, seit 1948 abnehmender Intensität durchgeführt. In der Sowjetzone gab es eine ähnliche Einstufung der Betroffenen; für die Durchführung der Verfahren waren von der SED dominierte Entnazifizierungskommissionen zuständig. Dort wurde die Entnazifizierung im März 1948 von der Besatzungsmacht offiziell beendet. In der Bundesrepublik erließen die Länder nach 1949 Abschlussgesetze.
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