Lexikon
Konkupiszẹnz
[
die; lateinisch
]nach katholischer Lehre die mit der Erbsünde erwachte Begierde aller seelischen Kräfte, und zwar zuerst die widergöttliche Ichsucht und dann das der Gottesordnung nicht gemäße sinnliche Verlangen. Nach katholischer Lehre ist die nach der Taufe verbleibende Konkupiszenz erst Sünde, wenn ihr Begehren frei bejaht wird.
Die evangelische Dogmatik versteht unter Konkupiszenz die gottwidrige Richtung aller seelischen Kräfte des Menschen, die auch als Begierde, nicht nur als Tat, Sünde ist.
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