Lexikon
Landesmedienanstalt
Einrichtung in den Ländern, die für die Zulassung von privaten Rundfunkanbietern und die Aufsicht über deren Programme zuständig ist. Die Landesmedienanstalten sind Anstalten des öffentlichen Rechts mit einem Gremium (Rundfunkrat oder -ausschuss) und einem Exekutivorgan. Zu ihren Hauptaufgaben gehören die Vergabe von Sendelizenzen an neue private Rundfunkanbieter, die Vergabe von Frequenzen und Kanälen und die laufende Programmaufsicht. Schwerpunkte der Aufsicht sind die Sicherung der Meinungsvielfalt, die Einhaltung der Werberegelungen und der Jugendschutz. Daneben sollen sich die Landesmedienanstalten um die Weiterentwicklung des privaten Rundfunks, die Einrichtung von Pilotprojekten, die Ausbildung im Rundfunkbereich und die Förderung von Medienpädagogik und -erziehung kümmern.
Wissenschaft
Warten auf das Wasserstoff-Brennen
Ab 2045 soll kein fossiles Erdgas mehr in Gaskraftwerken verbrannt werden, sondern grüner Wasserstoff. Doch bislang hat kein Kraftwerk bewiesen, dass das klappt. Es gab nur ein paar Mini-Versuche dazu. von KATJA MARIA ENGEL Als Ende 2023 bei strahlendem Sonnenschein und blauem Himmel das neue Gaskraftwerk Leipzig Süd feierlich...
Wissenschaft
Abgenabelt
Die für schwimmende Häuser notwendige Technik haben Forscher aus Brandenburg und Sachsen entwickelt – und auf einem See in der Niederlausitz realisiert.
Der Beitrag Abgenabelt erschien zuerst auf wissenschaft.de.