Lexikon
Landesmedienanstalt
Einrichtung in den Ländern, die für die Zulassung von privaten Rundfunkanbietern und die Aufsicht über deren Programme zuständig ist. Die Landesmedienanstalten sind Anstalten des öffentlichen Rechts mit einem Gremium (Rundfunkrat oder -ausschuss) und einem Exekutivorgan. Zu ihren Hauptaufgaben gehören die Vergabe von Sendelizenzen an neue private Rundfunkanbieter, die Vergabe von Frequenzen und Kanälen und die laufende Programmaufsicht. Schwerpunkte der Aufsicht sind die Sicherung der Meinungsvielfalt, die Einhaltung der Werberegelungen und der Jugendschutz. Daneben sollen sich die Landesmedienanstalten um die Weiterentwicklung des privaten Rundfunks, die Einrichtung von Pilotprojekten, die Ausbildung im Rundfunkbereich und die Förderung von Medienpädagogik und -erziehung kümmern.
Wissenschaft
Glutamat-Produzent ist Mikrobe des Jahres 2025
Die Vereinigung für Allgemeine und Angewandte Mikrobiologie (VAAM) hat das keulenförmige Bakterium Corynebacterium glutamicum zur Mikrobe des Jahres ernannt. Für die Industrie ist dieses Bakterium von hoher Bedeutung, da es tonnenweise nützliche Substanzen wie Aminosäuren und Proteine für Lebensmittel und Tierfutter produziert....
Wissenschaft
Assistent, Baukasten, Chamäleon
An pfiffigen Ideen, wie das Autofahren zu einer ganz neuen Form von Erlebnis werden kann, mangelt es den Forschern nicht. Sie setzen dabei unter anderem auf intelligente Systeme, feinfühlige Technik und eine Rundumvernetzung. von HEIKE STÜVEL Mobilitätsforscher sind überzeugt: Die Autobranche wird sich in den nächsten Jahren und...
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