Lexikon

Landesmedienanstalt

Einrichtung in den Ländern, die für die Zulassung von privaten Rundfunkanbietern und die Aufsicht über deren Programme zuständig ist. Die Landesmedienanstalten sind Anstalten des öffentlichen Rechts mit einem Gremium (Rundfunkrat oder -ausschuss) und einem Exekutivorgan. Zu ihren Hauptaufgaben gehören die Vergabe von Sendelizenzen an neue private Rundfunkanbieter, die Vergabe von Frequenzen und Kanälen und die laufende Programmaufsicht. Schwerpunkte der Aufsicht sind die Sicherung der Meinungsvielfalt, die Einhaltung der Werberegelungen und der Jugendschutz. Daneben sollen sich die Landesmedienanstalten um die Weiterentwicklung des privaten Rundfunks, die Einrichtung von Pilotprojekten, die Ausbildung im Rundfunkbereich und die Förderung von Medienpädagogik und -erziehung kümmern.
Wissenschaft

Bunte Lebenswelt in der Ostsee

Bei farbenfrohen Riffen denkt jeder an die Südsee – aber auch in der Ostsee gibt es sie. Und sie beherbergen viele Arten von Tieren und Pflanzen. von FREDERIK JÖTTEN Rote und grüne Algen-Fächer schwingen sanft in der Strömung, dazwischen sitzen gelbe Schwämme, bunte Fische schwimmen umher. Welch vielfältige Bilder eine...

Pok-Ta-Pok-Spiel
Wissenschaft

Spiel(e) des Lebens

Wenn Paris in diesem Sommer im olympischen Goldrausch schwelgt, denkt vermutlich niemand mehr an jene Athleten der Vormoderne, die auf dem Spielfeld getötet und den Göttern geopfert wurden. von ROLF HESSBRÜGGE Das Feld, auf dem über Leben und Tod entschieden wurde, misst rund 135 mal 90 Meter. Unterteilt ist es ähnlich wie der...

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