Lexikon

Landstraßen

öffentliche Straßen für den überörtlichen Verkehr: Landstraßen I. Ordnung (Staatsstraßen) sind für den Durchgangsverkehr bestimmt und ergänzen das Verkehrsnetz der Bundesfernstraßen; Landstraßen II. Ordnung (Kreisstraßen) sind für den überörtlichen Verkehr zwischen Landkreisen oder innerhalb eines Landkreises bestimmt.
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Wissenschaft

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