Lexikon

Landstraßen

öffentliche Straßen für den überörtlichen Verkehr: Landstraßen I. Ordnung (Staatsstraßen) sind für den Durchgangsverkehr bestimmt und ergänzen das Verkehrsnetz der Bundesfernstraßen; Landstraßen II. Ordnung (Kreisstraßen) sind für den überörtlichen Verkehr zwischen Landkreisen oder innerhalb eines Landkreises bestimmt.
Korrelation, Bär
Wissenschaft

Mein Nachbar, der Grizzly

Experten auf dem Forschungsfeld der biokulturellen Vielfalt untersuchen die Wechselwirkung zwischen biologischer Artenvielfalt und menschlicher Kultur.

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Waldbrand in Kalifornien
Wissenschaft

Wie große Waldbrände weitere Feuer begünstigen

Wald- und Buschbrände können verheerende Folgen haben. Denn dabei gehen nicht nur riesige Flächen an Vegetation verloren, es gelangen auch große Mengen Ruß und Rauch in die Luft. Weil diese das Sonnenlicht einfangen, werden daraufhin die Tage wärmer und trockener. Große Brände führen so zu lokalen Wetterverhältnissen, die weitere...

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