Lexikon
Leiharbeit
Zeitarbeit; Personal-LeasingArbeitsverhältnis, bei dem der Arbeitgeber (Verleiher) einem anderen (Entleiher) den Arbeitnehmer mit dessen Einverständnis für eine bestimmte Zeit oder dauerhaft zur Verfügung stellt. Das bedeutet, dass der Arbeitnehmer einen Lohnanspruch gegen seinen Arbeitgeber hat, der ihn an einen anderen verliehen hat. Dieser andere Arbeitgeber hat jedoch gegenüber dem Arbeitnehmer ein Weisungsrecht und dieselben Schutzpflichten wie gegenüber seinen eigenen Arbeitnehmern. Die Tätigkeit von Unternehmen, die gewerbsmäßig Arbeitnehmer verleihen, ist durch das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz in der Fassung vom 3. 2. 1995 geregelt. Das gewerbsmäßige Verleihen von Arbeitnehmern bedarf der Genehmigung durch die Bundesagentur für Arbeit. Eine Höchstdauer für die Überlassung einzelner Arbeitnehmer ist seit 2004 nicht mehr vorgesehen.
Wissenschaft
Wenig Raum für Nachhaltigkeit
Tiny Houses gelten als optimales Zuhause für einen umwelt- und klimafreundlichen Lebensstil. Aber wie nachhaltig sind die meist hölzernen Winzlinge wirklich? von ROLF HEßBRÜGGE Für die einen ist es ein romantischer Wohntraum, für andere der Inbegriff einer minimalistischen Lebensweise im Einklang mit der Natur: das Tiny House....
Wissenschaft
Superstars im Tarantel-Nebel
Riesensterne sind für die Entwicklung von Galaxien von großer Bedeutung, obwohl extrem kurzlebig und selten. Nun gelang es, sie hochwertig zu fotografieren.
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