Lexikon

Leiharbeit

Zeitarbeit; Personal-Leasing
Arbeitsverhältnis, bei dem der Arbeitgeber (Verleiher) einem anderen (Entleiher) den Arbeitnehmer mit dessen Einverständnis für eine bestimmte Zeit oder dauerhaft zur Verfügung stellt. Das bedeutet, dass der Arbeitnehmer einen Lohnanspruch gegen seinen Arbeitgeber hat, der ihn an einen anderen verliehen hat. Dieser andere Arbeitgeber hat jedoch gegenüber dem Arbeitnehmer ein Weisungsrecht und dieselben Schutzpflichten wie gegenüber seinen eigenen Arbeitnehmern. Die Tätigkeit von Unternehmen, die gewerbsmäßig Arbeitnehmer verleihen, ist durch das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz in der Fassung vom 3. 2. 1995 geregelt. Das gewerbsmäßige Verleihen von Arbeitnehmern bedarf der Genehmigung durch die Bundesagentur für Arbeit. Eine Höchstdauer für die Überlassung einzelner Arbeitnehmer ist seit 2004 nicht mehr vorgesehen.
Foto von zwei Spechten auf einem schmalen Baumstamm sitzend
Wissenschaft

Spechte grunzen beim Aufschlag wie Tennisspieler

Spechte hämmern mit enormer Wucht auf Holz ein. Als Werkzeug dient ihnen dabei aber nicht nur ihr Schnabel, sondern der ganze Körper, wie Forschende herausgefunden haben. Demnach spannen die Vögel zahlreiche Muskeln in ihrem ganzen Körper an, um sich zu stabilisieren, und verwandeln sich so in einen lebenden Hammer. Gleichzeitig...

Intelligenzen, Seti
Wissenschaft

Kontakt und Konflikte

Fremde Wesen oder Geräte im Sonnensystem hätten einen Kulturschock mit unabsehbaren Risiken zur Folge. von RÜDIGER VAAS Werden wir jemals eine Nachricht von E.T. erhalten? Wir wissen es nicht. Wir wissen auch nicht, wann dies geschehen wird“, sagt John Elliot. „Aber wir wissen, dass wir es uns nicht leisten können, schlecht...

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