Lexikon
Leiharbeit
Zeitarbeit; Personal-LeasingArbeitsverhältnis, bei dem der Arbeitgeber (Verleiher) einem anderen (Entleiher) den Arbeitnehmer mit dessen Einverständnis für eine bestimmte Zeit oder dauerhaft zur Verfügung stellt. Das bedeutet, dass der Arbeitnehmer einen Lohnanspruch gegen seinen Arbeitgeber hat, der ihn an einen anderen verliehen hat. Dieser andere Arbeitgeber hat jedoch gegenüber dem Arbeitnehmer ein Weisungsrecht und dieselben Schutzpflichten wie gegenüber seinen eigenen Arbeitnehmern. Die Tätigkeit von Unternehmen, die gewerbsmäßig Arbeitnehmer verleihen, ist durch das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz in der Fassung vom 3. 2. 1995 geregelt. Das gewerbsmäßige Verleihen von Arbeitnehmern bedarf der Genehmigung durch die Bundesagentur für Arbeit. Eine Höchstdauer für die Überlassung einzelner Arbeitnehmer ist seit 2004 nicht mehr vorgesehen.
Wissenschaft
Eine für alle
Ameisen und Menschen leben in großen Gemeinschaften. Doch während wir unser Glück in verschiedenen Lebensformen suchen, folgen alle Ameisen dieser Welt einem altruistischen Verhalten als Leitmotiv. Das Kollektiv steht über allem. von PHOEBE KOPPENDORFER Sie riechen den Alarm. Wie ein Lauffeuer verbreitet sich das olfaktorische...
Wissenschaft
Entschieden entscheiden
Bei jeder Entscheidung müssen wir allerlei Unsicherheiten abwägen. Wann sind wir mit einer Wahl zufrieden und wann korrigieren wir sie? Über einen komplexen Prozess, den wir zigtausend Mal am Tag erfolgreich bewältigen. von JAN SCHWENKENBECHER Das 20. Jahrhundert war gerade angebrochen, da betrat ein Typ Mensch die Bühne der Welt...