Lexikon

Leiharbeit

Zeitarbeit; Personal-Leasing
Arbeitsverhältnis, bei dem der Arbeitgeber (Verleiher) einem anderen (Entleiher) den Arbeitnehmer mit dessen Einverständnis für eine bestimmte Zeit oder dauerhaft zur Verfügung stellt. Das bedeutet, dass der Arbeitnehmer einen Lohnanspruch gegen seinen Arbeitgeber hat, der ihn an einen anderen verliehen hat. Dieser andere Arbeitgeber hat jedoch gegenüber dem Arbeitnehmer ein Weisungsrecht und dieselben Schutzpflichten wie gegenüber seinen eigenen Arbeitnehmern. Die Tätigkeit von Unternehmen, die gewerbsmäßig Arbeitnehmer verleihen, ist durch das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz in der Fassung vom 3. 2. 1995 geregelt. Das gewerbsmäßige Verleihen von Arbeitnehmern bedarf der Genehmigung durch die Bundesagentur für Arbeit. Eine Höchstdauer für die Überlassung einzelner Arbeitnehmer ist seit 2004 nicht mehr vorgesehen.
Der weiche Boden lässt Tokio immer weiter einsinken. Bei gleichzeitig steigendem Meeresspiegel ist dies fatal.
Wissenschaft

Land unter an den Küsten

In Küstennähe werden Millionen von Menschen ihr Zuhause verlieren. Von den Folgen des steigenden Meeresspiegels und zunehmenden Sturmfluten bleibt auch die deutsche Küste nicht verschont. Von CHRISTIAN JUNG Der Klimawandel treibt den Meeresspiegel immer schneller in die Höhe. Sowohl die thermische Ausdehnung des Wassers als auch...

Gehirn
Wissenschaft

Auf der Stresswelle

  Was mit wenigen Hormonmolekülen im Hypothalamus beginnt, vervielfacht sich zu einer Cortisol-Flut, die unseren Körper überschwemmt. von SIGRID MÄRZ Mit gerade einmal vier Gramm ist der Hypothalamus ein Leichtgewicht, vor allem im Vergleich zum Gehirn insgesamt, das es auf etwa 1,4 Kilogramm bringt. Und dennoch enthält dieser...

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