Lexikon

Mehrarbeit

die über die regelmäßige gesetzliche Arbeitszeit von 8 Stunden werktäglich geleistete Arbeit (§§ 3 ff. Arbeitszeitgesetz vom 6. 6. 1994), von der Überarbeit (Überstunden) zu unterscheiden. Mehrarbeit ist grundsätzlich verboten, aber bis zu einer täglichen Arbeitszeit von 10 Stunden zulässig, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden; weitere festgelegte Ausnahmen sind durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarungen möglich.
Phytoplankton, Meer
Wissenschaft

Transport in die Tiefe

Biologische Pumpen regeln den Stoffhaushalt der Ozeane: Sie lagern CO2 ein und wirken damit dem Klimawandel entgegen. von KURT DE SWAAF Es schneit. Langsam rieselt ein steter Strom aus Flocken herab, die weiß im Scheinwerferlicht leuchten. Außerhalb des Kegels herrschen totale Finsternis und Stille. Eine winterliche Fahrt durch...

Kiefer eines Höhlenbären
Wissenschaft

Wie sich das Bärengebiss entwickelt hat

Ob sich ein Säugetier üblicherweise von Pflanzen oder von Fleisch ernährt, erkennt man üblicherweise am Gebiss. Beispielsweise sind bei Pflanzenfressern die hintersten Backenzähne typischerweise größer als die vorderen; bei Fleischfressern ist es andersherum. Doch Bären weichen von diesem Muster ab. Bei ihnen ist meist der zweite...

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