Lexikon

Mehrarbeit

die über die regelmäßige gesetzliche Arbeitszeit von 8 Stunden werktäglich geleistete Arbeit (§§ 3 ff. Arbeitszeitgesetz vom 6. 6. 1994), von der Überarbeit (Überstunden) zu unterscheiden. Mehrarbeit ist grundsätzlich verboten, aber bis zu einer täglichen Arbeitszeit von 10 Stunden zulässig, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden; weitere festgelegte Ausnahmen sind durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarungen möglich.
Antiferromagneten, Elektronen
Wissenschaft

Eine neue Art des Magnetismus

Wichtig für die Elektronik von übermorgen: Jetzt glückte der Nachweis von Materialien mit der überraschenden Eigenschaft eines sogenannten Altermagnetismus. von DIRK EIDEMÜLLER Manchmal ist es in der Wissenschaft wie im normalen Leben: Man denkt, man kennt seine Umgebung genau, bis man plötzlich in einer Nachbarstraße ein...

Feststoffbatterien
Wissenschaft

Feste Favoriten

Bislang sind Lithium-Ionen-Batterien die Arbeitspferde der Energiespeicherung. Doch diese leistungsfähigen Batterien haben auch handfeste Nachteile. Die sollen neue Technologien ausbügeln – allen voran Akkus mit einem festen Elektrolyt-Material. von RALF BUTSCHER Die Fachwelt geriet ins Staunen, als das chinesische Unternehmen...

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon