Lexikon

Mehrarbeit

die über die regelmäßige gesetzliche Arbeitszeit von 8 Stunden werktäglich geleistete Arbeit (§§ 3 ff. Arbeitszeitgesetz vom 6. 6. 1994), von der Überarbeit (Überstunden) zu unterscheiden. Mehrarbeit ist grundsätzlich verboten, aber bis zu einer täglichen Arbeitszeit von 10 Stunden zulässig, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden; weitere festgelegte Ausnahmen sind durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarungen möglich.
Kohlendioxid, Moor, Moore
Wissenschaft

Moore fürs Klima

Intakte Moore binden Kohlendioxid – und sind damit ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz. von KLAUS JACOB Das Moor war über viele Jahrhunderte der Inbegriff für Abgeschiedenheit, Angst und Armut. Dort lauerte das Böse. Nur die ärmsten Menschen siedelten, wo nachts Irrlichter herumgeisterten und uralte Leichen ans Licht kamen. Wo...

Phaenomenal_NEU.jpg
Wissenschaft

Das kenn’ ich doch!

Warum wir manchmal Déjà-vus erleben, erklärt Dr. med. Jürgen Brater. „Déjà vu“ ist französisch und bedeutet „schon gesehen“. Man bezeichnet damit Situationen, in denen man das intensive Gefühl hat, sie schon einmal erlebt zu haben, ohne indes genau sagen zu können, wann, wo und in welchem Zusammenhang. In Studien gaben rund zwei...

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