Lexikon
Nichtanerkennung
Völkerrecht
die Weigerung eines Staats, 1. einen anderen Staat, 2. die Regierung eines anderen Staats oder 3. bestimmte Rechtsakte eines anderen Staats anzuerkennen. Die Nichtanerkennung eines anderen Staats bedeutet die Weigerung, ihn als Völkerrechtssubjekt anzuerkennen. Damit wird nicht die Existenz des Staats, sondern nur die Rechtsfähigkeit im völkerrechtlichen Sinn geleugnet. – Die Nichtanerkennung von Regierungen bedeutet, dass die amtierende Regierung als nicht zur Vertretung des Staats berechtigt angesehen wird (vor allem Regierungen, die durch Staatsstreich, Putsch, Revolution u. Ä. an die Macht gelangt sind).
Wissenschaft
Auch die Gegenseite profitiert
Wie man die Muskeln in einem verletzten Arm stärken kann, indem man den gesunden trainiert, erklärt Dr. med. Jürgen Brater. Wer schon einmal – vielleicht nach einem Unfall und dessen anschließender Behandlung – längere Zeit einen Arm oder ein Bein nicht belasten durfte, weiß, wie schnell sich dort die Muskeln abbauen: Das Gehen...
Wissenschaft
Weltraumschrott wird museumsreif
Der Weltraum – unendliche Weiten voller Müll. Aufräumen? Ja, aber bitte mit Bedacht, fordern Archäologen. von DIRK HUSEMANN Die rätselhafte Kugel aus Metall reichte James Stirton bis zu den Knien. Sie sah zusammengeschmolzen aus. „Was um alles in der Welt ist das?“, fragte sich der australische Farmer. Und wer hatte die Kugel im...
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