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22. Juli 1969  -  Nach einem Beschluss der CDU ...

Nach einem Beschluss der CDU/SPD-Bundesregierung wird künftig in der Bundesrepublik das Hissen der DDR-Nationalflagge und das Abspielen der DDR-Staatshymne bei Sportveranstaltungen gemäß den "ordnungsgemäß zustande gekommenen internationalen Regeln" nicht behindert. Zugleich erklärt die Bundesregierung, dass dies für ihre Politik der Nichtanerkennung der DDR ohne Bedeutung bleibe.

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