Lexikon
Eroberung
Völkerrecht
die militärische Inbesitznahme fremden Staatsgebiets. Das „klassische“ Völkerrecht noch des 1. Weltkriegs erblickte in der Eroberung einen rechtmäßigen Grund zum Erwerb fremder Territorien. Nach der Besetzung musste dies durch eine Annexionserklärung zum Ausdruck gebracht werden. Das moderne Völkerrecht mit seinem Verbot der Gewaltanwendung (Briand-Kellogg-Pakt 1928, Satzung der Vereinten Nationen, Art. 2 u. a.) betrachtet die Eroberung nebst Annexionserklärung nicht mehr als rechtmäßigen Gebietserwerbsgrund. Den entgegen dieser Regelung vorgenommenen Einverleibungen versucht es mit der Verpflichtung der Staaten zur Nichtanerkennung zu begegnen (Stimson-Doktrin).
Wissenschaft
Linkshänder haben’s schwerer
Wissenswertes über Linkshänder erklärt von Dr. med. Jürgen Brater. Nicht weniger als fünf der letzten acht US-Präsidenten – Gerald Ford, Ronald Reagan, George W. Bush, Bill Clinton und Barack Obama – benutzten zum Schreiben, Smartphone-Tippen und Beim-Essen-das-Messer-Halten die linke Hand. Damit gehören sie genau wie Albrecht...
Wissenschaft
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In der Frühzeit der Erde verging ein Tag wesentlich schneller als heute, und der Mond kreiste näher um unseren Planeten. Nun ließ sich dies mithilfe von afrikanischen Sedimenten bis in die ferne Vergangenheit nachvollziehen. von THOMAS BÜHRKE Bei drei Apollo- und zwei Lunochod-Missionen wurden auf dem Mond Retroreflektoren...
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