Lexikon
Eroberung
Völkerrecht
die militärische Inbesitznahme fremden Staatsgebiets. Das „klassische“ Völkerrecht noch des 1. Weltkriegs erblickte in der Eroberung einen rechtmäßigen Grund zum Erwerb fremder Territorien. Nach der Besetzung musste dies durch eine Annexionserklärung zum Ausdruck gebracht werden. Das moderne Völkerrecht mit seinem Verbot der Gewaltanwendung (Briand-Kellogg-Pakt 1928, Satzung der Vereinten Nationen, Art. 2 u. a.) betrachtet die Eroberung nebst Annexionserklärung nicht mehr als rechtmäßigen Gebietserwerbsgrund. Den entgegen dieser Regelung vorgenommenen Einverleibungen versucht es mit der Verpflichtung der Staaten zur Nichtanerkennung zu begegnen (Stimson-Doktrin).
Wissenschaft
Mythos Varusschlacht
Wie kaum ein anderes historisches Ereignis hat die Varusschlacht den deutschen Nationalismus beflügelt. Und selten wurde in den letzten 500 Jahren ein historischer Ort so sehnsüchtig gesucht wie dieses legendäre Schlachtfeld. Am Ende hat ein metallurgischer Fingerabdruck Gewissheit gebracht. von ALEXANDRA BLOCH-PFISTER Die...
Wissenschaft
Einfangen und einsperren
Weltweit haben Forscher Techniken entwickelt, um CO2 einzufangen und dauerhaft zu binden. In Deutschland waren sie bislang verpönt, doch auch hier soll nun der rechtliche Rahmen für ihren Einsatz geschaffen werden. von HARTMUT NETZ Die klimaneutrale Zukunft der Zementindustrie beginnt in Brevik, 150 Kilometer südlich der...
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