Lexikon
Eroberung
Völkerrecht
die militärische Inbesitznahme fremden Staatsgebiets. Das „klassische“ Völkerrecht noch des 1. Weltkriegs erblickte in der Eroberung einen rechtmäßigen Grund zum Erwerb fremder Territorien. Nach der Besetzung musste dies durch eine Annexionserklärung zum Ausdruck gebracht werden. Das moderne Völkerrecht mit seinem Verbot der Gewaltanwendung (Briand-Kellogg-Pakt 1928, Satzung der Vereinten Nationen, Art. 2 u. a.) betrachtet die Eroberung nebst Annexionserklärung nicht mehr als rechtmäßigen Gebietserwerbsgrund. Den entgegen dieser Regelung vorgenommenen Einverleibungen versucht es mit der Verpflichtung der Staaten zur Nichtanerkennung zu begegnen (Stimson-Doktrin).
Wissenschaft
Die Kinder-Graffiti von Pompeji
Jüngst bei Ausgrabungen in Pompeji zum Vorschein gekommene Kohlezeichnungen, werden Kindern zugeschrieben. Sie zeigen Gladiatoren, Boxer und wilde Eber – und sie gewähren einen weiteren Einblick in das Leben der Menschen kurz vor der Katastrophe. von DAVID NEUHÄUSER Als im 19. Jahrhundert das „Corpus Inscriptionum Latinarum“, die...
Wissenschaft
Das E-Auto als Stromlieferant
Ein flexibles Stromnetz mit leistungsstarken Zwischenspeichern für Ökostrom gilt für viele Experten als die Zukunft der Energieversorgung. Elektroautos und deren Akkus sollen ein wichtiger Teil davon sein. von ROLF HEßBRÜGGE Die Akkus der aktuellen Modelle von Elektroautos können etwa 40 bis 100 Kilowattstunden an elektrischer...