Lexikon
Eroberung
Völkerrecht
die militärische Inbesitznahme fremden Staatsgebiets. Das „klassische“ Völkerrecht noch des 1. Weltkriegs erblickte in der Eroberung einen rechtmäßigen Grund zum Erwerb fremder Territorien. Nach der Besetzung musste dies durch eine Annexionserklärung zum Ausdruck gebracht werden. Das moderne Völkerrecht mit seinem Verbot der Gewaltanwendung (Briand-Kellogg-Pakt 1928, Satzung der Vereinten Nationen, Art. 2 u. a.) betrachtet die Eroberung nebst Annexionserklärung nicht mehr als rechtmäßigen Gebietserwerbsgrund. Den entgegen dieser Regelung vorgenommenen Einverleibungen versucht es mit der Verpflichtung der Staaten zur Nichtanerkennung zu begegnen (Stimson-Doktrin).
Wissenschaft
Gehirn aus der Petrischale
Die Hirnforscher nutzen Organoide, um zumindest Teile der Entwicklung des Gehirns verfolgen zu können.
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Wissenschaft
Unter Primaten gibt es ähnlich viele Alpha-Weibchen wie Alpha-Männchen
Männchen gelten unter Primaten als das meist dominante Geschlecht und männliche Macht als der Standard der Natur. Doch eine neue Studie widerlegt diese Annahme. Demnach sind die Machtverhältnisse zwischen Männchen und Weibchen nicht immer eindeutig und einseitig. Bei den allermeisten Primatenarten gibt es gar keine klare Dominanz...