Lexikon

Outsourcing

[
ˈautsɔ:siŋ; englisch, „Ausgliederung, Auslagerung“
]
Verlagerung von betrieblichen Aktivitäten eines Unternehmens an Zulieferer oder Dienstleister. Ziel ist eine Verringerung von Gemeinkosten und die Konzentration auf das Kerngeschäft. Outsourcing wird vor allem seit Beginn der 1990er Jahre als Weg gesehen, Kostenvorteile zu realisieren und die Wettbewerbsfähigkeit und Flexibilität eines Unternehmens zu steigern. Bei der betrieblichen Organisation der Informationsverarbeitung ist Outsourcing oft bei komplexen Standardanwendungen (zum Beispiel Kostenrechnung oder Gehaltsabrechnung) anzutreffen. Häufig werden aber auch ganze Unternehmensbereiche ausgegliedert und in selbständige Firmen umgewandelt. Die Rechte der von solchen Betriebsteilübergängen betroffenen Mitarbeiter sind in § 613 a des BGB festgeschrieben.
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