Lexikon
Ruhestörung
die Erregung von Lärm, der unzulässig oder nach den Umständen in seinem Ausmaß vermeidbar ist, wird als Ordnungswidrigkeit mit Geldbuße bis zu 5000 Euro geahndet, wenn er geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich zu belästigen, oder gesundheitsgefährdend ist. – In Österreich ist die Ruhestörung eine Verwaltungsübertretung. In der Schweiz kantonale Vorschriften über die Ruhestörung.
Wissenschaft
Frag die Oma
Es gibt nur eine gute Handvoll Säugetiere, bei denen Weibchen nach der Geburt ihres letzten Jungtieres noch lange leben. Von Juliette Irmer Die Menopause ist eine biologische Rarität, die Wissenschaftler seit Jahren Kopfzerbrechen bereitet. Nach heutigem Wissensstand durchlaufen nur sechs von rund 6.000 Säugetierarten das...
Wissenschaft
Wie aus dem Nichts
Kampfadler sind Afrikas übersehene Top-Prädatoren. Die Großgreife spielen anscheinend eine ähnliche Rolle wie Leoparden und Geparden. Ein internationales Forscherteam kann das Jagdverhalten der Vögel mithilfe moderner Technik bis ins Detail verfolgen. von KURT DE SWAAF Wir sind diejenigen, die die Feldarbeit machen dürfen; das...