Lexikon
Ruhestörung
die Erregung von Lärm, der unzulässig oder nach den Umständen in seinem Ausmaß vermeidbar ist, wird als Ordnungswidrigkeit mit Geldbuße bis zu 5000 Euro geahndet, wenn er geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich zu belästigen, oder gesundheitsgefährdend ist. – In Österreich ist die Ruhestörung eine Verwaltungsübertretung. In der Schweiz kantonale Vorschriften über die Ruhestörung.
Wissenschaft
Wie die Eruption des Tonga-Unterseevulkans begann
Der Ausbruch des Unterseevulkans Hunga Tonga-Hunga Ha‘apai im Pazifik hatte katastrophale Folgen und war weltweit detektierbar. Doch was ihn auslöste, war bisher erst in Teilen geklärt. Jetzt haben Forscher Hinweise auf das Ereignis entdeckt, das den Kollaps der Vulkancaldera und den dramatischen Ausbruch auslöste. In...
Wissenschaft
Mein Nachbar, der Grizzly
Experten auf dem Forschungsfeld der biokulturellen Vielfalt untersuchen die Wechselwirkung zwischen biologischer Artenvielfalt und menschlicher Kultur.
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