Lexikon
Ruhestörung
die Erregung von Lärm, der unzulässig oder nach den Umständen in seinem Ausmaß vermeidbar ist, wird als Ordnungswidrigkeit mit Geldbuße bis zu 5000 Euro geahndet, wenn er geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich zu belästigen, oder gesundheitsgefährdend ist. – In Österreich ist die Ruhestörung eine Verwaltungsübertretung. In der Schweiz kantonale Vorschriften über die Ruhestörung.
Wissenschaft
Kafkas Schloss als Atom
In dieses Jahr fällt der 100. Todestag von Franz Kafka, der in den Medien ausführlich gefeiert wird. Hier soll es riskiert werden, den Dichter in Verbindung mit der Naturwissenschaft zu sehen, auch wenn das zunächst wenig Erfolg zu versprechen scheint. Es soll um den unvollendeten Roman „Das Schloss“ gehen, der in den frühen...
Wissenschaft
Jäger und Sammler erreichten Malta schon vor 8500 Jahren
Malta zählt zu den abgelegensten Inseln des Mittelmeers. Rund 100 Kilometer offene See trennen die Insel von der Küste Siziliens. Bislang ging die Wissenschaft davon aus, dass Menschen frühestens ab der Jungsteinzeit technisch in der Lage waren, Malta auf dem Seeweg zu erreichen. Doch neue archäologische Funde widerlegen dies....