Lexikon

Ruhestörung

die Erregung von Lärm, der unzulässig oder nach den Umständen in seinem Ausmaß vermeidbar ist, wird als Ordnungswidrigkeit mit Geldbuße bis zu 5000 Euro geahndet, wenn er geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich zu belästigen, oder gesundheitsgefährdend ist. In Österreich ist die Ruhestörung eine Verwaltungsübertretung. In der Schweiz kantonale Vorschriften über die Ruhestörung.
Photovoltaikanlagen, Wetter
Wissenschaft

Wenn das Wetter das Netz beutelt

Je mehr elektrische Energie aus regenerativen Quellen wie Sonne und Wind erzeugt wird, desto anfälliger wird die Stromversorgung für kurzfristige Wettererscheinungen. Daher arbeiten die Forscher an immer präziseren und möglichst kleinräumigen Prognosen. von TIM SCHRÖDER Normalerweise lässt der Leuchtturm „Alte Weser“ weiße, rote...

Mediennutzung, Kinder
Wissenschaft

Bildschirmzeit

Wie wirkt sich die Mediennutzung von Kindern und Jugendlichen auf ihr Gehirn und die sprachliche Entwicklung aus – und wann besteht Suchtgefahr? von DANIELA LUKAßEN-HELD (Text) und RICARDO RIO RIBEIRO MARTINS (Illustrationen) Nahezu jedes neu auf den Markt gekommene Medium hat die Gesellschaft immer schon in zwei Lager geteilt:...

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