Lexikon
Ruhestörung
die Erregung von Lärm, der unzulässig oder nach den Umständen in seinem Ausmaß vermeidbar ist, wird als Ordnungswidrigkeit mit Geldbuße bis zu 5000 Euro geahndet, wenn er geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich zu belästigen, oder gesundheitsgefährdend ist. – In Österreich ist die Ruhestörung eine Verwaltungsübertretung. In der Schweiz kantonale Vorschriften über die Ruhestörung.
Wissenschaft
Neue KI verarbeitet Videos nach Vorbild des Gehirns
Künstliche Intelligenz hat unseren Alltag und viele Berufsfelder bereits auf verschiedenste Weise erleichtert. Oft werden KIs eingesetzt, um große Datenmengen oder Bilder auszuwerten. Nun haben Wissenschaftler ein neuartiges KI-Modell entwickelt, das auch bewegte Bilder zuverlässig erkennt. Die MovieNet genannte KI verarbeitet...
Wissenschaft
Der vermessene Himmel
Unsere kosmische Adresse: Der Galaxiensuperhaufen Laniakea und was dahinter kommt. von RÜDIGER VAAS Auch Astronomen – und angesichts des funkelnden Sternenhimmels vielleicht ganz besonders sie – haben einen Sinn für Poesie. „Die Stellung des Menschen im Weltall. „In den alten Zeiten, als das Wünschen noch half“, wie es im Märchen...