Lexikon
Ruhestörung
die Erregung von Lärm, der unzulässig oder nach den Umständen in seinem Ausmaß vermeidbar ist, wird als Ordnungswidrigkeit mit Geldbuße bis zu 5000 Euro geahndet, wenn er geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich zu belästigen, oder gesundheitsgefährdend ist. – In Österreich ist die Ruhestörung eine Verwaltungsübertretung. In der Schweiz kantonale Vorschriften über die Ruhestörung.
Wissenschaft
Gondwanas Erbe
Als der Urkontinent Gondwana zerbrach, hinterließ er markante Spuren im südlichen Afrika von heute – und setzte eine lange währende Welle intensiver Erosion in Gang. von THORSTEN DAMBECK Wer im Urlaub die Relikte eines Urkontinents besichtigen will, ist in Südafrika am richtigen Ort. Für mehr als 500 Millionen Jahre dominierte...
Wissenschaft
Barrieren gegen die Plastikflut
Flüsse sind die Quelle des Plastikmülls in den Meeren. Hier muss man ansetzen, und erste erfolgreiche Projekte gibt es bereits.
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