Lexikon
Ruhestörung
die Erregung von Lärm, der unzulässig oder nach den Umständen in seinem Ausmaß vermeidbar ist, wird als Ordnungswidrigkeit mit Geldbuße bis zu 5000 Euro geahndet, wenn er geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich zu belästigen, oder gesundheitsgefährdend ist. – In Österreich ist die Ruhestörung eine Verwaltungsübertretung. In der Schweiz kantonale Vorschriften über die Ruhestörung.
Wissenschaft
Moleküle als Speicher für Solarenergie?
Solarenergie ist großartig. Wenn wir es darauf anlegen würden, könnten wir mit ihr den gesamten Energiebedarf der Menschheit decken. Denn global betrachtet schickt die Sonne pro Jahr etwa 7.000– bis 8.000-mal mehr Energie zur Erde, als die gesamte Menschheit im selben Zeitraum verbraucht. Ihr Potenzial für die Energiewende ist...
Wissenschaft
Müssen wir das Fliegen aufgeben?
Im Dezember 2022 hat die Europäische Kommission einem Gesetzentwurf des französischen Parlaments zugestimmt, der alle Kurzstreckenflüge in unserem Nachbarland verbietet, für die es eine alternative Zugverbindung mit einer Fahrzeit von weniger als zweieinhalb Stunden gibt. Viele der betroffenen Flugverbindungen sind vermutlich...