Lexikon
Ärgernis
Erregung öffentlichen Ärgernissesnach § 183a StGB strafbare Verletzung des Scham- und Sittlichkeitsempfindens durch Vornahme sexueller Handlungen in der Öffentlichkeit, wenn ein anderer daran Anstoß nimmt; zu unterscheiden vom Exhibitionismus, von der Ruhestörung und grobem Unfug. – Entsprechend in Österreich: §§ 218, 208 StGB.
Wissenschaft
Die Geschichte des Lebens
Vor über vier Milliarden Jahren begann auf der Erde eine Entwicklung, die zu unserer heutigen Biosphäre geführt hat. Es ging unterschiedlich schnell, es gab Meilensteine und Massensterben, die alles in neue Richtungen lenkten. Und immer galt: Nichts bleibt, wie es ist. Von Bettina Wurche Vor 4,5 Milliarden Jahren formte sich die...
Wissenschaft
Wenn das Wetter das Netz beutelt
Je mehr elektrische Energie aus regenerativen Quellen wie Sonne und Wind erzeugt wird, desto anfälliger wird die Stromversorgung für kurzfristige Wettererscheinungen. Daher arbeiten die Forscher an immer präziseren und möglichst kleinräumigen Prognosen. von TIM SCHRÖDER Normalerweise lässt der Leuchtturm „Alte Weser“ weiße, rote...