Lexikon

Ärgernis

Erregung öffentlichen Ärgernisses
nach § 183a StGB strafbare Verletzung des Scham- und Sittlichkeitsempfindens durch Vornahme sexueller Handlungen in der Öffentlichkeit, wenn ein anderer daran Anstoß nimmt; zu unterscheiden vom Exhibitionismus, von der Ruhestörung und grobem Unfug. Entsprechend in Österreich: §§ 218, 208 StGB.
Dr. Robert Miehe
Wissenschaft

„Wir verbinden die Digitalisierung mit der Biotechnologie“

Fraunhofer-Experte Robert Miehe erklärt, wie Forscher einen nachhaltigen Wandel in der Wirtschaft voranbringen wollen. Das Gespräch führte RALF BUTSCHER Herr Miehe, um fossile Rohstoffe zu sparen und zu einer Kreislaufwirtschaft zu gelangen, ist oft von einer Bioökonomie die Rede. Was ist das? Die Bioökonomie ist ein Begriff, der...

Galaxien, Materie
Wissenschaft

Kosmologie im Härtetest

Bringen junge helle Galaxien das Standardmodell vom Universum in Erklärungsnot? von RÜDIGER VAAS Wir erahnen die Unermesslichkeit unserer Unwissenheit, wenn wir die Unermesslichkeit des Sternenhimmels betrachten“, sagte der Philosoph Karl Popper 1960 in einem Vortrag in London. Das James Webb Space Telescope (JWST) späht seit...

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