Lexikon

Ärgernis

Erregung öffentlichen Ärgernisses
nach § 183a StGB strafbare Verletzung des Scham- und Sittlichkeitsempfindens durch Vornahme sexueller Handlungen in der Öffentlichkeit, wenn ein anderer daran Anstoß nimmt; zu unterscheiden vom Exhibitionismus, von der Ruhestörung und grobem Unfug. Entsprechend in Österreich: §§ 218, 208 StGB.
Archäische_Erde._Illustration_der_Erde,_wie_sie_im_archäischen_Äon_(vor_3,8_bis_2,5_Milliarden_Jahren)_in_ihrer_frühen_Geschichte_ausgesehen_haben_könnte._Zu_dieser_Zeit_gab_es_auf_der_Erde_wesentlich_mehr_vulkanische_Aktivität,_die_Erdkruste_begann_abzukühlen_und_der_Wärmefluss_war_viel_größer._Die_Zusammensetzung_der_Atmosphäre_und_der_Ozeane_war_ganz_anders._Die_säulenartigen_Gebilde_im_Meer_sind_Stromatolithen._Diese
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