Lexikon
Ärgernis
Erregung öffentlichen Ärgernissesnach § 183a StGB strafbare Verletzung des Scham- und Sittlichkeitsempfindens durch Vornahme sexueller Handlungen in der Öffentlichkeit, wenn ein anderer daran Anstoß nimmt; zu unterscheiden vom Exhibitionismus, von der Ruhestörung und grobem Unfug. – Entsprechend in Österreich: §§ 218, 208 StGB.
Wissenschaft
News der Woche 14.03.2025
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Morgendlicher Kaffee könnte Herzgesundheit fördern
Für viele Menschen gehört der morgendliche Kaffee zur alltäglichen Routine. Eine Studie zeigt nun, dass diese Gewohnheit potenziell gut für die Gesundheit ist. Der Analyse zufolge hatten Personen, die üblicherweise morgens Kaffee trinken, ein geringeres Risiko, an Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder anderen Ursachen zu sterben, als...