Gesundheit A-Z

Arbeitsplatzkonzentration, maximale

Abk. MAK, die für krankheitserregende oder schädliche Substanzen festgelegte, maximal zulässige Konzentration am Arbeitsplatz, z. B. in der Luft, in Gasen oder in Dämpfen. Der Berechnung liegt zugrunde, dass der entsprechende Arbeitsplatz ganztags genutzt wird. Die Liste solcher Substanzen wird jährlich von der Deutschen Forschungsgesellschaft erneuert. Für Substanzen, die bereits in geringsten Mengen Krebs auslösen können, gibt es keine MAK-Werte; sie werden gesondert aufgelistet. Über die höchstzulässigen Konzentrationen von Schadstoffen im Blut, der Atemluft oder im Urin der Berufstätigen geben die sog. biologischen Arbeitsstofftoleranzwerte (BAT) Auskunft.
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