Lexikon

Schießbefehl

im allgemeinen Sprachgebrauch der systematischen Einsatz von Schusswaffen an der innerdeutschen Grenze zur Verhinderung „illegaler“ Grenzübertritte. Entsprechende Vorfälle mit Todesfolge gab es seit 1948 in der Sowjetischen Besatzungszone, v. a. aber seit dem Bau der Mauer 1961. Für den Waffeneinsatz gegen DDR-Flüchtlinge gab es zunächst nur mündliche Befehle, eine offizielle Legitimierung erfolgte erst 1982 durch das „Grenz-Gesetz“ (§213 StGB DDR). Bis 1989 starben über 1000 Menschen beim Versuch, die Grenze zu überqueren. Nach der Wiedervereinigung kam es in so genannten Mauerschützenprozessen zu Gerichtsverhandlungen gegen ehemalige Mitglieder des Politbüros und des Nationalen Verteidigungsrates sowie gegen Grenzsoldaten.
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