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19. Juli 1984  -  Ein Vertreter des DDR-Justizministeriums verteidigt ...

Ein Vertreter des DDR-Justizministeriums verteidigt vor dem Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen in Genf den an die Grenztruppen ausgegebenen Schießbefehl. Grundsätzlich sei aber in dem Grenzgesetz von 1982 festgelegt, dass das Leben der Verdächtigen "falls möglich, geschont" werden solle.

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