eine Strafanzeige, die der Täter einer Straftat selbst erstattet; kann bei der Strafzumessung strafmildernd berücksichtigt werden; kann bei Steuerhinterziehung Straffreiheit bewirken. – Auch in Österreich ist Selbstanzeige strafmildernd (§ 34 Ziff. 16 StGB).