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Sprecherausschuss

durch das Sprecherausschussgesetz vom 20. 12. 1988 eingeführtes Gremium zur innerbetrieblichen Vertretung der Interessen leitender Angestellter; eigene, neben dem Betriebsrat bestehende Arbeitnehmervertretung. Seit 1990 können in Betrieben mit mindestens 10 leitenden Angestellten auf Wunsch der Mehrheit dieser Angestellten Sprecherausschüsse gewählt werden. Der Sprecherausschuss hat keine Mitbestimmungsrechte, sondern nur Mitwirkungsrecht, d. h. Unterrichtungs-, Anhörungs- und Beratungsrechte in Bezug auf Arbeitsbedingungen und Personalmaßnahmen. Aufgaben und Rechte des Sprecherausschusses sind: Vertretung der gemeinsamen oder individuellen Interessen der leitenden Angestellten; Informationsrechte bei wirtschaftlichen Angelegenheiten; Anhörungsrechte gegenüber dem Arbeitgeber im Vorfeld von Betriebsvereinbarungen, die die rechtlichen Interessen der leitenden Angestellten berühren. – Das Sprecherausschussgesetz gilt seit dem 3. 10. 1990; die ersten Wahlen fanden 1991 statt.

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