Lexikon
leitende Angestellte
Sondergruppe der Angestellten; sie vertreten den Arbeitgeber in seiner Funktion gegenüber den Arbeitnehmern, vor allem bei Ausübung des Weisungsrechts, sind aber Arbeitnehmer, wenn auch gewisse Vorschriften (so der Arbeitszeitordnung und des Betriebsverfassungsgesetzes) auf sie keine Anwendung finden; seit 1969 gelten auch für sie bis auf einige Sonderbestimmungen die Vorschriften des allgemeinen Kündigungsschutzes. Seit 1989 kann in Unternehmen, die mindestens 10 leitende Angestellte beschäftigen, ein sog. Sprecherausschuss gebildet werden, der die Interessen der leitenden Angestellten vertritt.
Wissenschaft
Oasen des Lebens
Vulkane löschen Leben aus – und lassen neues entstehen. von BETTINA WURCHE Der Ausbruch eines Vulkans mit seinen Glutwellen und Lavaströmen verbrennt mit einem Schlag alles Grün, vom Grashalm bis zum Baum. Nicht rechtzeitig geflohene Tiere ersticken in toxischen Gasen oder zerfallen zu Asche. Schließlich hinterlässt das...
Wissenschaft
Wenn das Wetter das Netz beutelt
Je mehr elektrische Energie aus regenerativen Quellen wie Sonne und Wind erzeugt wird, desto anfälliger wird die Stromversorgung für kurzfristige Wettererscheinungen. Daher arbeiten die Forscher an immer präziseren und möglichst kleinräumigen Prognosen. von TIM SCHRÖDER Normalerweise lässt der Leuchtturm „Alte Weser“ weiße, rote...