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leitende Angestellte

Sondergruppe der Angestellten; sie vertreten den Arbeitgeber in seiner Funktion gegenüber den Arbeitnehmern, vor allem bei Ausübung des Weisungsrechts, sind aber Arbeitnehmer, wenn auch gewisse Vorschriften (so der Arbeitszeitordnung und des Betriebsverfassungsgesetzes) auf sie keine Anwendung finden; seit 1969 gelten auch für sie bis auf einige Sonderbestimmungen die Vorschriften des allgemeinen Kündigungsschutzes. Seit 1989 kann in Unternehmen, die mindestens 10 leitende Angestellte beschäftigen, ein sog. Sprecherausschuss gebildet werden, der die Interessen der leitenden Angestellten vertritt.

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