Lexikon
leitende Angestellte
Sondergruppe der Angestellten; sie vertreten den Arbeitgeber in seiner Funktion gegenüber den Arbeitnehmern, vor allem bei Ausübung des Weisungsrechts, sind aber Arbeitnehmer, wenn auch gewisse Vorschriften (so der Arbeitszeitordnung und des Betriebsverfassungsgesetzes) auf sie keine Anwendung finden; seit 1969 gelten auch für sie bis auf einige Sonderbestimmungen die Vorschriften des allgemeinen Kündigungsschutzes. Seit 1989 kann in Unternehmen, die mindestens 10 leitende Angestellte beschäftigen, ein sog. Sprecherausschuss gebildet werden, der die Interessen der leitenden Angestellten vertritt.
Wissenschaft
Das molekulare Gedächtnis
Chemische Elemente bilden verschiedene stabile Isotope. Winzige Unterschiede in ihrer Verteilung sind wie ein Fingerabdruck und verraten viel über die Herkunft. So lässt sich etwa der Weg des Wassers verfolgen. von RAINER KURLEMANN Alexander Frank hat ein besonderes Verhältnis zu Seen. In diesem Herbst reist der Biologe zu drei...
Wissenschaft
Antidepressiva: Erwartung prägt Absetzsymptome
Aufhören ist problematisch, heißt es: Neben dem Verlust der stimmungsaufhellenden Wirkung können auch „Entzugserscheinungen“ wie Schlafstörungen oder Kopfschmerzen das Absetzen einer Antidepressiva-Behandlung erschweren. Doch aus einer Studie geht nun hervor, dass dieser Aspekt offenbar weniger schwerwiegend ist als bisher...
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