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Staatsquote

das rechnerische Verhältnis der gesamten Staatsausgaben zum Bruttosozialprodukt. In der Staatsquote kommt der Umfang der staatlichen Tätigkeit nur insoweit zum Ausdruck, als das staatliche Handeln zu Ausgaben führt; nicht erfasst wird die staatliche Aktivität, die ihren Niederschlag in Rechtsnormen (z. B. Geboten und Verboten) findet.

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