Lexikon
Stammaktie
die Aktie ohne Bevorrechtung; verbrieft den Mitinhabern einer Aktiengesellschaft die gesetzlichen und satzungsgemäßen Aktionärsrechte, insbesondere das Stimmrecht in der Hauptversammlung und den Anspruch auf Dividende bei entsprechendem Gewinn. Stammaktien werden als Inhaber- wie auch als Namenaktien ausgegeben. Vorzugsaktie.
Wissenschaft
Wie Tee sein Aroma erhält
Teepflanzen haben einen charakteristischen Geschmack. Nun haben Forschende das Rätsel gelüftet, wie die dafür verantwortlichen Moleküle in die Teeblätter gelangen. Demnach bilden Teepflanzen aus dem Stickstoff des Bodens verschiedene Aminosäuren, die sie anschließend über ein ausgeklügeltes Transportsystem in ihren Blättern...
Wissenschaft
Wem gehört der Weltraum?
Auch im All herrschen Recht und Ordnung. Eine irdische Einführung in außerirdisches Recht. von FRANZISKA KONITZER Zugegeben, auf der Liste der internationalen Zwischenfälle rangiert der Tod einer kubanischen Kuh weit unten. Aber er sorgte doch für einige Aufregung. Am 30. November 1960 war eine US-amerikanische Rakete vom Typ...
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