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wissen.de-Überblick: Typologie der Aktie
Wer Aktien kauft, erwirbt auch ein Stück von einem Unternehmen. Ob das allerdings auch mit einem Stimmrecht verbunden ist und wie hoch der Anteil am Gesellschaftsvermögen des Unternehmens ist, hängt nicht zuletzt von der Art der Aktie ab: handelt es sich um eine Stammaktie, um eine Vorzugsaktie oder eine nennwertlose Aktie? Was es darüber hinaus bedeutet, wenn von jungen Aktien, Zusatzaktien oder Namensaktien die Rede ist, erfahren Sie in unserem Aktien-Überblick.
Stammaktien
Bei den meisten der
in Deutschland gehandelten Aktien handelt es sich um Stammaktien oder -
im Börsenjargon - “Stämme. Sie verbriefen die
im Aktiengesetz (AktG) festgelegten Aktionärsrechte. Dazu gehören:
- die Teilnahme an der jährlichen Hauptversammlung
- das Stimmrecht in der Hauptversammlung
- das Recht auf eine anteilige Dividende bei Ausschüttung des Gewinns
- ein Informationsrecht zur Beurteilung der Unternehmens- bzw. Auftragslage
- das Recht auf einen Anteil am Erlös im Falle einer Auflösung der Aktiengesellschaft (Liquiditätserlös)
Vorzugsaktien
Inhaber von Vorzugsaktien
haben ebenso einen Anteil am emittierenden Unternehmen, besitzen allerdings
kein Stimmrecht auf der Hauptversammlung. Dagegen genießen Besitzer
von Vorzugsaktien gegenüber Stammaktienhaltern bestimmte Vorrechte:
- eine höhere Dividende (bevorzugtes Anrecht auf den Gewinn)
- einen höheren Anteil am Erlös bei Auflösung der Aktiengesellschaft
Aktiengesellschaften dürfen in Deutschland Vorzugsaktien im Wert von 50 Prozent des Grundkapitals ausgeben.
Nennwertlose Aktien (Quotenaktien)
Bei
nennwertlosen Aktien bezieht sich der Wert nicht auf eine festgelegte Summe,
sondern auf einen bestimmten prozentualen Anteil am Vermögen der Aktiengesellschaft.
Diese Quotenaktie entspricht internationalem Standard und wird seit Ende der
Neunziger Jahre auch von Aktiengesellschaften in Deutschland und den anderen
europäischen Ländern bevorzugt ausgegeben.
Junge Aktien
Erhöht eine AG
das Grundkapital durch die Ausgabe neuer Aktien, so steht dem Eigentümer
von Stammaktien das Bezugsrecht auf einen Teil dieser jungen Aktien zu. Wer
davon keinen Gebrauch macht, kann immerhin versuchen, sein “Bezugsrecht
an andere Aktionäre zu verkaufen (Bezugsrechthandel).
Namensaktien
Inhaber von solchen
Aktien werden mit ihrem Namen im Aktienbuch des Unternehmens geführt.
Bei jedem Besitzwechsel muss also eine Korrektur vorgenommen werden. Für
die AG bedeutet die Ausgabe dieser Aktienform einen schnelleren Kontakt zum
jeweiligen Inhaber und zudem leichtere Zulassung zum Handel in den USA, wo
solche Aktien zum Standard gehören.