Lexikon

Treuhandanstalt

eine am 15. 3. 1990 als Anstalt zur treuhänderischen Verwaltung des Volkseigentums der DDR (Sitz: Berlin) gegründete Einrichtung, die durch den Einigungsvertrag in eine bundesunmittelbare Anstalt des öffentlichen Rechts unter der Aufsicht des Bundesfinanzministers umgewandelt wurde. Die Aufgaben umfassten Verkauf, Sanierung oder Schließung der rund 8000 volkseigenen Betriebe sowie die Verwaltung volkseigener Güter und des Partei- und Organisationsvermögens der DDR. Die Treuhand wurde 1994 aufgelöst. Nachfolgerin wurde die Bundesanstalt für Vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BVS), die 2000 nach Erfüllung ihrer Aufgaben die operative Tätigkeit eingestellt hat.
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