Lexikon

Unverletzlichkeit

Unverletzlichkeit der Wohnung
Gemäß Art. 13 GG ist die Wohnung unverletzlich. Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzug auch durch die in den Gesetzen vorgesehenen anderen Organe angeordnet und nur in der dort vorgeschriebenen Form durchgeführt werden. Eingriffe und Beschränkungen dürfen im Übrigen nur zur Abwehr einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr für einzelne Personen vorgenommen werden.
Phaenomenal_NEU.jpg
Wissenschaft

Laufen große Menschen schneller?

Warum die Länge der Beine für die Geschwindigkeit beim Laufen nicht entscheidend ist, erklärt Dr. med. Jürgen Brater. Eigentlich klingt es vollkommen einleuchtend, dass ein groß gewachsener Mensch, der mit jedem Schritt ein langes Wegstück zurücklegt, schneller vorankommt als ein kleinerer, dessen Beine nur deutlich kürzere...

Müllkippe
Wissenschaft

Müllhalden stoßen mehr PFAS-Chemikalien aus als gedacht

Viele städtische Mülldeponien stoßen regelmäßig „Rülpser“ aus, bei denen Abgase vom Zerfall des Mülls in die Umwelt gelangen. Da auf den Deponien auch Produkte landen, die per- und polyfluorierte Alkylverbindungen – sogenannte PFAS-Chemikalien – enthalten, gelangen mit diesen Ausgasungen der Müllhalden auch diese Schadstoffe in...

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon