Lexikon

Unverletzlichkeit

Unverletzlichkeit der Wohnung
Gemäß Art. 13 GG ist die Wohnung unverletzlich. Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzug auch durch die in den Gesetzen vorgesehenen anderen Organe angeordnet und nur in der dort vorgeschriebenen Form durchgeführt werden. Eingriffe und Beschränkungen dürfen im Übrigen nur zur Abwehr einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr für einzelne Personen vorgenommen werden.
Psychotherapie, Chatbot, KI
Wissenschaft

In der KI-Sprechstunde

In Großbritannien hilft ein Chatbot dabei, Patienten an Psychotherapeuten zu vermitteln. Was kann Künstliche Intelligenz leisten? Und wo liegen ihre Grenzen? von JAN SCHWENKENBECHER Einen Psychotherapieplatz zu bekommen, ist hierzulande ein schwieriges Unterfangen. Telefoniert man selbst ein paar niedergelassene Psychotherapeuten...

Impfstoff
Wissenschaft

Wie sich Fehlannahmen bekämpfen lassen

Während der Covid-19-Pandemie haben sich zahlreiche Falschinformationen verbreitet, darunter zu angeblichen Sicherheitsproblemen der mRNA-Impfstoffe. Viele Faktencheck-Organisationen haben die falschen Behauptungen wieder und wieder auf Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse widerlegt. Doch solche Widerlegungen bergen stets das...

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