Lexikon

Unverletzlichkeit

Unverletzlichkeit der Wohnung
Gemäß Art. 13 GG ist die Wohnung unverletzlich. Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzug auch durch die in den Gesetzen vorgesehenen anderen Organe angeordnet und nur in der dort vorgeschriebenen Form durchgeführt werden. Eingriffe und Beschränkungen dürfen im Übrigen nur zur Abwehr einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr für einzelne Personen vorgenommen werden.
Blick ins Cockpit von Orion: Commander Moonikin Campos (links) – eine Messpuppe bestückt mit zahlreichen Sensoren – und das neue Kommunikationssystem Callisto (Mitte). ©NASA/Joel Kowsky
Wissenschaft

Rückkehr zum Mond

Ein halbes Jahrhundert nach Apollo 17 wollen Menschen wieder zum Erdtrabanten. Der erste Testflug war ein großer Erfolg.

Der Beitrag Rückkehr zum Mond erschien zuerst auf wissenschaft.de.

Wissenschaft

Aus alten Zellen wird neuer Rohstoff

Schreddern, ätzen, schaben: Ein Bündel von Techniken soll dafür sorgen, dass sich ausgediente Solarzellen recyceln lassen – und nicht mehr wie bislang meist einfach im Müll landen. von KATJA MARIA ENGEL Noch ist viel freie Fläche zu sehen. Am Stadtrand von Münster baut die Firma Reiling PV-Recycling gerade ein Kompetenzzentrum...

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