Lexikon
Unverletzlichkeit
Unverletzlichkeit der WohnungGemäß Art. 13 GG ist die Wohnung unverletzlich. Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzug auch durch die in den Gesetzen vorgesehenen anderen Organe angeordnet und nur in der dort vorgeschriebenen Form durchgeführt werden. Eingriffe und Beschränkungen dürfen im Übrigen nur zur Abwehr einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr für einzelne Personen vorgenommen werden.
Wissenschaft
News der Woche 31.10.2025
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Schädlicher Putzmittelwahn
Weniger ist bei Reinigungsmitteln oft mehr – für die Umwelt und die Gesundheit. Denn die Produkte sind potenziell schädlich. Auch wie sie sich auf lange Zeit auswirken, ist wenig bekannt. von SUSANNE DONNER Für jeden Fleck das perfekte Mittel, verspricht die Industrie und lässt die Drogerieregale überquellen: Kraftschaum gegen...