Lexikon

Vatikanstadt

Staat und Politik

Auf Basis des Staatsgrundgesetzes von 2001 ist die Vatikanstadt eine absolute Wahlmonarchie. Sie ist das weltliche staatliche Territorium des selbständigen Völkerrechtssubjekts des Heiligen Stuhles, des Papstes und der Einrichtungen der Römischen Kurie. Staatsoberhaupt sowie Träger der gesetzgebenden, ausführenden und richterlichen Gewalt ist der Papst, der von den wahlberechtigten Mitgliedern des Kardinalskollegiums auf Lebenszeit gewählt wird. Der Papst leitet die Gesamtkirche mit den Behörden der Römischen Kurie, wozu u. a. das Staatssekretariat mit dem Kardinalstaatssekretär gehört.
  1. Einleitung
  2. Staatsgebiet
  3. Bevölkerung
  4. Staat und Politik
  5. Wirtschaft und Verkehr
  6. Geschichte
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