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Vertragsgericht

in der DDR eine staatliche Stelle, die bei Streitigkeiten aus Wirtschaftsverträgen und sonstigen vermögensrechtlichen Streitfällen zwischen Behörden, volkseigenen Betrieben und diesen gleichgestellten Organisationen entschied sowie wegen Verletzung der Vertragsdisziplin Sanktionen verhängte, zudem aber auch im Schiedsverfahren tätig werden konnte.

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