Lexikon

Vorsorgeaufwendungen

im deutschen Einkommensteuerrecht Beiträge zu Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherungen, zu den gesetzlichen Rentenversicherungen und an die Bundesagentur für Arbeit, Beiträge zu bestimmten Versicherungen auf den Erlebens- oder Todesfall und Beiträge an Bausparkassen zur Erlangung von Baudarlehen. Vorsorgeaufwendungen können nach dem deutschen Einkommenssteuerrecht (§ 10 EStG) bis zu bestimmten Höchstbeträgen vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden.
abine Hossenfelder; Thomas Bethge – stock.adobe.com; www.photoshopsupply.com; Bearbeitung: bdw
Wissenschaft

Start-ups: Heiß auf Kernfusion

Kernfusion ist ein heißes Thema, sowohl im wörtlichen Sinne als auch in der Wirtschaft: 4,8 Milliarden US-Dollar wurden bislang in Kernfusions-Start-ups investiert. Davon 2,8 Milliarden allein im vergangenen Jahr. Zwar scheinen diese Zahlen fast lächerlich im Vergleich zu den vielen Milliarden US-Dollar mit denen große...

Teepflanzen (Camellia sinensis)
Wissenschaft

Wie Tee sein Aroma erhält

Teepflanzen haben einen charakteristischen Geschmack. Nun haben Forschende das Rätsel gelüftet, wie die dafür verantwortlichen Moleküle in die Teeblätter gelangen. Demnach bilden Teepflanzen aus dem Stickstoff des Bodens verschiedene Aminosäuren, die sie anschließend über ein ausgeklügeltes Transportsystem in ihren Blättern...

Mehr Artikel zu diesem Thema

Weitere Lexikon Artikel

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon