Lexikon
Warenzeichen
Abkürzung WZ (oder ®), nach dem Warenzeichengesetz (WZG) vom 5. 5. 1936 in der Fassung vom 2. 2. 1968 zur Unterscheidung der Waren eines bestimmten Geschäftsbetriebs von den Waren anderer in die Zeichenrolle des Patentamts (München) eingetragene Zeichen in Wort oder Bild; konnte auf den Waren, ihrer Verpackung oder Umhüllung, Preislisten, Geschäftsbriefen, Werbeplakaten u. a. geführt werden; abgelöst durch den Begriff der Marken im Markengesetz vom 25. 10. 1994. – Die Regelung des internationalen Warenzeichenrechts erfolgte durch die Pariser Übereinkunft und das Madrider Markenabkommen.
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