Lexikon
Parịser Übereinkunft
zum Schutze des gewerblichen Eigentumsvom 20. 3. 1883, Pariser Unionsvertrag, revidiert 1900 (Brüssel), 1911 (Washington), 1925 (Den Haag), 1934 (London), 1958 (Lissabon), 1967 (Stockholm), völkerrechtlicher Vertrag zwischen mehr als 150 Staaten zur Regelung des internationalen Patent-, Geschmacks- und Gebrauchsmuster-, Marken- und Firmen-(schutz-) Rechts und zum Schutz gegen unlauteren Wettbewerb. Wichtigster Grundsatz: Angehörige der Verbandsländer werden hinsichtlich der vorgenannten Rechte in jedem Verbandsland wie Inländer behandelt. Erfindungen, Muster, Modelle und Marken, die auf internationalen Ausstellungen gezeigt werden, sind zeitweilig geschützt.
Wissenschaft
Die maritime Speisekammer
Die Wildfischbestände der Meere sind maximal befischt – oder bereits überfischt. Dabei stammen nur zwei Prozent der globalen Nahrungsmittelproduktion aus dem Meer. Wir nutzen es falsch, sagen Forscher. Von HARTMUT NETZ Fischerschöpfungstag war 2022 bereits am 12. März. An diesem Tag waren rechnerisch alle heimischen...
Wissenschaft
Schritt für Schritt zum Mond
Das Artemis-Programm zum Erdtrabanten kommt voran – jedoch langsamer als geplant. Wann forschen wieder Menschen auf dem Mond? von RÜDIGER VAAS Der Countdown zur Rückkehr des Menschen zum Mond hat begonnen – mehr als ein halbes Jahrhundert nach der kosmischen Pionierleistung. Die hochfliegenden Pläne der US-amerikanischen...