Lexikon
Parịser Übereinkunft
zum Schutze des gewerblichen Eigentumsvom 20. 3. 1883, Pariser Unionsvertrag, revidiert 1900 (Brüssel), 1911 (Washington), 1925 (Den Haag), 1934 (London), 1958 (Lissabon), 1967 (Stockholm), völkerrechtlicher Vertrag zwischen mehr als 150 Staaten zur Regelung des internationalen Patent-, Geschmacks- und Gebrauchsmuster-, Marken- und Firmen-(schutz-) Rechts und zum Schutz gegen unlauteren Wettbewerb. Wichtigster Grundsatz: Angehörige der Verbandsländer werden hinsichtlich der vorgenannten Rechte in jedem Verbandsland wie Inländer behandelt. Erfindungen, Muster, Modelle und Marken, die auf internationalen Ausstellungen gezeigt werden, sind zeitweilig geschützt.
Wissenschaft
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