Lexikon
Parịser Übereinkunft
zum Schutze des gewerblichen Eigentumsvom 20. 3. 1883, Pariser Unionsvertrag, revidiert 1900 (Brüssel), 1911 (Washington), 1925 (Den Haag), 1934 (London), 1958 (Lissabon), 1967 (Stockholm), völkerrechtlicher Vertrag zwischen mehr als 150 Staaten zur Regelung des internationalen Patent-, Geschmacks- und Gebrauchsmuster-, Marken- und Firmen-(schutz-) Rechts und zum Schutz gegen unlauteren Wettbewerb. Wichtigster Grundsatz: Angehörige der Verbandsländer werden hinsichtlich der vorgenannten Rechte in jedem Verbandsland wie Inländer behandelt. Erfindungen, Muster, Modelle und Marken, die auf internationalen Ausstellungen gezeigt werden, sind zeitweilig geschützt.

Wissenschaft
Die Unterwelt des Roten Planeten
Raumsonden lauschen nach tiefen Mars-Beben und durchleuchten die Gesteinskruste mit Radarwellen. Was verbirgt sich unter der von Kratern zerfurchten Landschaft? von THORSTEN DAMBECK Zu Beginn des 20. Jahrhunderts glaubten manche Astronomen, der Mars würde von einer verheerenden Dürre heimgesucht. Verzweifelt würden die Marsianer...

Wissenschaft
Wenn Satelliten Luft atmen
Der Weg zu den Sternen ist steinig. Doch neue Antriebstechniken sollen die Raumfahrt voranbringen und erstmals langlebige Satellitenmissionen auf sehr tiefen Orbits möglich machen. von DIRK EIDEMÜLLER Es ist eine alte Idee aus der Science-Fiction-Literatur: Raumfahrzeuge, die ihren Treibstoff nicht selbst mitführen, sondern beim...
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