Lexikon
Marken
im gewerblichen Rechtsschutz alle Zeichen und Kennzeichnungen, die geeignet sind, Waren (Handelsmarken) oder Dienstleistungen (Dienstleistungsmarken) eines Unternehmens von den Kennzeichnungen anderer Unternehmen zu unterscheiden; das Markenrecht löste den Rechtsbegriff des Warenzeichens ab; Rechtsgrundlage ist das Markengesetz vom 25. 10. 1994. Der Erwerb des Markenschutzes gewährt dem Inhaber ein ausschließliches Recht zur Nutzung der Marke. Das Recht ist übertragbar, pfändbar und teilbar. Es kann so etwa verkauft oder auf Grundlage eines Lizenzvertrages wirtschaftlich genutzt werden. Der Schutz entsteht durch Eintragung in ein beim Deutschen Patent- und Markenamt geführtes Register, besteht 10 Jahre und kann beliebig oft um weitere 10 Jahre verlängert werden.
Wissenschaft
Tierische Auszeit
Wenn Lebensbedingungen zu schlecht werden, treten manche Tiere die Flucht nach innen an und fahren ihren Stoffwechsel herunter. Auf den Spuren einer tierischen Superkraft. von RALF STORK Die Evolution hat viele Wege gefunden, wie Tiere die Herausforderungen des Winters meistern. Manche setzen auf eine Fettschicht und ein gut...
Wissenschaft
Wie aus Gebrabbel Sprache wird
Sprachwissenschaftler und Entwicklungspsychologen erforschen, wie Kinder sprechen lernen und was dabei in ihrem Gehirn geschieht. Offenbar finden schon im Säuglingsalter komplexe Prozesse statt. von ANDREA MERTES Neulich auf der Straße: Eine Mutter schiebt ihr Baby im Buggy, ein Hund läuft vorbei. Daraufhin beugt die Mutter sich...