Lexikon

Marken

im gewerblichen Rechtsschutz alle Zeichen und Kennzeichnungen, die geeignet sind, Waren (Handelsmarken) oder Dienstleistungen (Dienstleistungsmarken) eines Unternehmens von den Kennzeichnungen anderer Unternehmen zu unterscheiden; das Markenrecht löste den Rechtsbegriff des Warenzeichens ab; Rechtsgrundlage ist das Markengesetz vom 25. 10. 1994. Der Erwerb des Markenschutzes gewährt dem Inhaber ein ausschließliches Recht zur Nutzung der Marke. Das Recht ist übertragbar, pfändbar und teilbar. Es kann so etwa verkauft oder auf Grundlage eines Lizenzvertrages wirtschaftlich genutzt werden. Der Schutz entsteht durch Eintragung in ein beim Deutschen Patent- und Markenamt geführtes Register, besteht 10 Jahre und kann beliebig oft um weitere 10 Jahre verlängert werden.
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