Lexikon
Marken
im gewerblichen Rechtsschutz alle Zeichen und Kennzeichnungen, die geeignet sind, Waren (Handelsmarken) oder Dienstleistungen (Dienstleistungsmarken) eines Unternehmens von den Kennzeichnungen anderer Unternehmen zu unterscheiden; das Markenrecht löste den Rechtsbegriff des Warenzeichens ab; Rechtsgrundlage ist das Markengesetz vom 25. 10. 1994. Der Erwerb des Markenschutzes gewährt dem Inhaber ein ausschließliches Recht zur Nutzung der Marke. Das Recht ist übertragbar, pfändbar und teilbar. Es kann so etwa verkauft oder auf Grundlage eines Lizenzvertrages wirtschaftlich genutzt werden. Der Schutz entsteht durch Eintragung in ein beim Deutschen Patent- und Markenamt geführtes Register, besteht 10 Jahre und kann beliebig oft um weitere 10 Jahre verlängert werden.
Wissenschaft
Gute Aussichten für grünes Gas
Eine Anlage in Großbritannien zeigt, wie sich Biomethan produzieren lässt, dessen Klimagasemissionen gegen Null gehen. Ist das die Zukunft der Biogastechnologie? von KLAUS SIEG Mit fast 10.000 Anlagen ist die Biogasbranche in Deutschland weltweiter Spitzenreiter. Die Technologie der Biogasnutzung bietet viele Vorteile. Mit ihr...
Wissenschaft
Wasser marsch!
Ein steigender Meeresspiegel und häufigere Unwetter bedrohen weltweit viele Küstenregionen. Während betroffene Gebiete meist mit immer höheren Deichen dagegenhalten, wagt man im Südwesten Englands etwas radikal anderes. von STEVE PRZYBILLA (Text und Fotos) Alys Laver gehört zu den wenigen Personen, die sich freuen, wenn sie beim...