Lexikon
Marken
im gewerblichen Rechtsschutz alle Zeichen und Kennzeichnungen, die geeignet sind, Waren (Handelsmarken) oder Dienstleistungen (Dienstleistungsmarken) eines Unternehmens von den Kennzeichnungen anderer Unternehmen zu unterscheiden; das Markenrecht löste den Rechtsbegriff des Warenzeichens ab; Rechtsgrundlage ist das Markengesetz vom 25. 10. 1994. Der Erwerb des Markenschutzes gewährt dem Inhaber ein ausschließliches Recht zur Nutzung der Marke. Das Recht ist übertragbar, pfändbar und teilbar. Es kann so etwa verkauft oder auf Grundlage eines Lizenzvertrages wirtschaftlich genutzt werden. Der Schutz entsteht durch Eintragung in ein beim Deutschen Patent- und Markenamt geführtes Register, besteht 10 Jahre und kann beliebig oft um weitere 10 Jahre verlängert werden.
Wissenschaft
Eine Optik aus Schall
Erstmals gelang die Ablenkung intensiver Laserstrahlen durch extrem starken Ultraschall. Das eröffnet neue Möglichkeiten für Forschung und Hochleistungslaser, etwa in der Materialbearbeitung. von DIRK EIDEMÜLLER Laserstrahlen sind ein wichtiges Werkzeug: nicht nur beim Scanner an der Supermarktkasse, sondern auch bei der...
Wissenschaft
Abstoßendes Licht
Ein bizarres Experiment zeigt, dass Photonen sich gegenseitig wegdrücken können. von DIRK EIDEMÜLLER So spannend die Laserschwert-Kämpfe im „Krieg der Sterne“ cineastisch inszeniert sind: Mit der Realität haben sie nichts zu tun. Denn wenn zwei Lichtstrahlen sich kreuzen, passiert normalerweise nichts: Lichtteilchen – auch...
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