Lexikon
Marken
im gewerblichen Rechtsschutz alle Zeichen und Kennzeichnungen, die geeignet sind, Waren (Handelsmarken) oder Dienstleistungen (Dienstleistungsmarken) eines Unternehmens von den Kennzeichnungen anderer Unternehmen zu unterscheiden; das Markenrecht löste den Rechtsbegriff des Warenzeichens ab; Rechtsgrundlage ist das Markengesetz vom 25. 10. 1994. Der Erwerb des Markenschutzes gewährt dem Inhaber ein ausschließliches Recht zur Nutzung der Marke. Das Recht ist übertragbar, pfändbar und teilbar. Es kann so etwa verkauft oder auf Grundlage eines Lizenzvertrages wirtschaftlich genutzt werden. Der Schutz entsteht durch Eintragung in ein beim Deutschen Patent- und Markenamt geführtes Register, besteht 10 Jahre und kann beliebig oft um weitere 10 Jahre verlängert werden.
Wissenschaft
Die Sonne scheint bei Tag und Nacht
Noch immer holen wir uns die Energie für unsere Stromerzeugung zu einem viel zu großen Teil aus fossilen Stoffen. Dabei haben wir doch die Sonne. Die leuchtet seit mehr als 4,5 Milliarden Jahren – und wird das auch noch weitere fünf bis sechs Milliarden Jahre lang so tun. Tag für Tag schickt sie uns deutlich […]
Der...
Wissenschaft
Auf Tuchfühlung mit dem Computer
Neuartige Bedienelemente für Computer lassen sich in die Kleidung integrieren oder direkt auf der Haut tragen. Sie sollen den Umgang mit der Technik spielend einfach machen. von THOMAS BRANDSTETTER Winzige Computersysteme, die nur wenige zehntel Millimeter klein sind, erreichen inzwischen dieselbe Rechenleistung wie ein Desktop-...