Lexikon

Zuschlag

Recht
1. in der Zwangsversteigerung die Anordnung des Vollstreckungsgerichts, durch die der Ersteher zum Eigentümer der ersteigerten Gegenstände wird. Der Zuschlag bedarf der Verkündung und wird mit ihr wirksam. Durch den Zuschlag erlöschen nach näherer Bestimmung der §§ 91 und 92 ZVG die Rechte an dem versteigerten Grundstück. 2. bei der öffentlichen Versteigerung beweglicher Sachen im Rahmen der Zwangsvollstreckung die Annahme des Gebots des Meistbietenden (§ 817 ZPO).
Glioblastom, Hirntumor
Wissenschaft

Geschenkte Überlebenszeit

Unbehandelt sterben Menschen, bei denen ein Glioblastom entdeckt wird, innerhalb kurzer Zeit. Eine neue Therapie gegen den aggressiven Hirntumor kann die Patienten zwar nicht heilen, aber ihr Leben verlängern. von ANDREA MERTES Im Mai 2021 sendet Jens Krystek eine Videonachricht in die Welt: „Ich bin im Krankenhaus“, sind seine...

Wissenschaft

Asteroid Ryugu: Doch nicht so weit gereist?

Er galt bisher als ein exotischer Einwanderer aus dem Randbereich unseres Sonnensystems. Doch nun stellen neue Untersuchungsergebnisse von Probematerial des Asteroiden Ryugu die bisherigen Vorstellungen seiner Entstehungsgeschichte sowie die seiner Verwandtschaft infrage. Die unterschiedlich kohlenstoffreichen Asteroiden sind...

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