Lexikon
Zuschlag
Recht
1. in der Zwangsversteigerung die Anordnung des Vollstreckungsgerichts, durch die der Ersteher zum Eigentümer der ersteigerten Gegenstände wird. Der Zuschlag bedarf der Verkündung und wird mit ihr wirksam. Durch den Zuschlag erlöschen nach näherer Bestimmung der §§ 91 und 92 ZVG die Rechte an dem versteigerten Grundstück. – 2. bei der öffentlichen Versteigerung beweglicher Sachen im Rahmen der Zwangsvollstreckung die Annahme des Gebots des Meistbietenden (§ 817 ZPO).
Wissenschaft
Vielversprechender Impfstoff gegen Noroviren
Noroviren verursachen schwere Magen-Darm-Erkrankungen und sind hochansteckend. Eine Impfung gibt es bislang nicht. Jetzt haben Mediziner einen Impfstoff gegen die Durchfallerreger entwickelt und getestet, der in Tablettenform geschluckt werden kann. In einer klinischen Studie erwies sich das Mittel als wirksam – zumindest...
Wissenschaft
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Der wissenschaftliche Fortschritt ist schwer zu prognostizieren. Menschliches Verhalten vorherzusagen ist im Vergleich dazu viel einfacher – behaupte ich. Und deshalb werde ich heute eine große und kühne Prophezeiung wagen: Die Ära des Geoengineering wird kommen. Die Menschheit wird sich also schon bald mit technischen Maßnahmen...
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