Lexikon
Zuschlag
Recht
1. in der Zwangsversteigerung die Anordnung des Vollstreckungsgerichts, durch die der Ersteher zum Eigentümer der ersteigerten Gegenstände wird. Der Zuschlag bedarf der Verkündung und wird mit ihr wirksam. Durch den Zuschlag erlöschen nach näherer Bestimmung der §§ 91 und 92 ZVG die Rechte an dem versteigerten Grundstück. – 2. bei der öffentlichen Versteigerung beweglicher Sachen im Rahmen der Zwangsvollstreckung die Annahme des Gebots des Meistbietenden (§ 817 ZPO).
Wissenschaft
Atme!
Die Luft aus der Umgebung muss in den Körper. Diesen Übergang hat die Evolution unterschiedlich gestaltet. Von BETTINA WURCHE Der Begriff Atmung bezeichnet den Gasaustausch in Lebewesen zur Energiegewinnung. Bei Tieren, vielen Pilzen sowie den aeroben Mikroorganismen ist es das Sauerstoffgas, das die Kette von chemischen...
Wissenschaft
Tarnung oder Warnung: Was die Farben von Insekten beeinflusst
Unauffälliges Braun oder leuchtendes Orange? Insekten setzen auf verschiedene Farbstrategien, um sich vor hungrigen Vögeln zu verstecken oder sie abzuschrecken. Eine globale Studie zeigt nun, welche Taktik unter welchen Bedingungen erfolgreicher ist. Demnach bieten Tarnfarben vor allem bei schwachem Licht und bei einer hohen...
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