Lexikon
Zuschlag
Recht
1. in der Zwangsversteigerung die Anordnung des Vollstreckungsgerichts, durch die der Ersteher zum Eigentümer der ersteigerten Gegenstände wird. Der Zuschlag bedarf der Verkündung und wird mit ihr wirksam. Durch den Zuschlag erlöschen nach näherer Bestimmung der §§ 91 und 92 ZVG die Rechte an dem versteigerten Grundstück. – 2. bei der öffentlichen Versteigerung beweglicher Sachen im Rahmen der Zwangsvollstreckung die Annahme des Gebots des Meistbietenden (§ 817 ZPO).
Wissenschaft
Die Geschichte des Lebens
Vor über vier Milliarden Jahren begann auf der Erde eine Entwicklung, die zu unserer heutigen Biosphäre geführt hat. Es ging unterschiedlich schnell, es gab Meilensteine und Massensterben, die alles in neue Richtungen lenkten. Und immer galt: Nichts bleibt, wie es ist. Von Bettina Wurche Vor 4,5 Milliarden Jahren formte sich die...
Wissenschaft
Antarktis: Mehr Stürme durch schmelzendes Meereis
Lange galt das antarktische Meereis als relativ robust, doch inzwischen nagt auch an ihm der Klimawandel. Im Februar 2023 erreichte das Meereis rund um den Südkontinent die geringste Ausdehnung seit Beginn der Aufzeichnungen im Jahr 1980. Eine Studie zeigt nun, wie sich der Verlust dieser Eisdecke auf das Klimasystem auswirkt....