Lexikon
Zuschlag
Recht
1. in der Zwangsversteigerung die Anordnung des Vollstreckungsgerichts, durch die der Ersteher zum Eigentümer der ersteigerten Gegenstände wird. Der Zuschlag bedarf der Verkündung und wird mit ihr wirksam. Durch den Zuschlag erlöschen nach näherer Bestimmung der §§ 91 und 92 ZVG die Rechte an dem versteigerten Grundstück. – 2. bei der öffentlichen Versteigerung beweglicher Sachen im Rahmen der Zwangsvollstreckung die Annahme des Gebots des Meistbietenden (§ 817 ZPO).
Wissenschaft
Immer weniger wissenschaftlicher Fortschritt?
Es scheint, als wäre der wissenschaftliche Fortschritt allgegenwärtig und unaufhaltsam: immer intelligentere Künstliche Intelligenz, immer smartere Smartphones, immer realere virtuelle Realität. Erstaunlich! Doch, wie neu ist das alles wirklich? Ist ein faltbares Smartphone eine bahnbrechende Erfindung? Ist es ein Zeichen des...
Wissenschaft
Wie Testosteron bei Hähnen wirkt
Das Geschlechtshormon Testosteron hat im Körper vielfältige Auswirkungen. Eine Studie zeigt nun, wie es die sexuelle Entwicklung von Vögeln prägt. Dazu züchteten Forschende Hühner ohne den Androgenrezeptor, der üblicherweise die Wirkung von Testosteron vermittelt. Fehlte der Rezeptor, waren Tiere beider Geschlechter unfruchtbar....