Lexikon
Hallstein-Doktrin
1955 aufgestelltes, nach W. Hallstein benanntes Programm für die Außenpolitik der Bundesrepublik Deutschland. Die Hallstein-Doktrin besagte, dass die Bundesrepublik Deutschland als einzige Rechtsnachfolgerin des Deutschen Reiches allein berechtigt sei, diplomatische Vertretungen im Ausland zu unterhalten (Alleinvertretungsanspruch). Die Hallstein-Doktrin wurde angewandt beim Abbruch der diplomatischen Beziehungen zu Jugoslawien 1957 und zu Kuba 1963. Seit 1967 (Botschafteraustausch mit Rumänien 1967, Wiederaufnahme der Beziehungen zu Jugoslawien 1968) wurde sie allmählich abgebaut und nach 1970 endgültig aufgegeben.
Wissenschaft
Im Insekten-Labor
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Wissenschaft
Was wissen die Aliens?
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