Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

Einzugsermächtigung

Ein|zugs|er|mäch|ti|gung
f.
; Wirtsch.
vom Kontoinhaber erteilte Erlaubnis zur (regelmäßigen) Abbuchung eines Betrags von seinem Girokonto;
dem Zeitungsverlag eine E. erteilen

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