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Lastschrift

aus der wissen.de Redaktion / Quelle: Der Brockhaus Wirtschaft

Als Lastschrift bezeichnet man die Buchung auf der Sollseite eines Kontos, z. B. die Eintragung einer Forderung an einen Schuldner auf dessen Konto. Eine Gutschrift ist das Gegenteil. Bei Banken wird im Rahmen des Giroverkehrs auch die Mitteilung über ausgeführte Überweisungen und sonstige Aufträge als Lastschrift bezeichnet.

Das Lastschriftverfahren ist ein Instrument des bargeldlosen Zahlungsverkehrs, das im Gegensatz zur Überweisung nicht vom Zahlenden, sondern vom Zahlungsempfänger aktiviert wird. Dieser reicht bei seiner Bank die Lastschrift über einen bestimmten Vertrag ein, der ihm sogleich gutgeschrieben wird. Die Lastschrift wird an die Bank des Schuldners weitergeleitet, die auf dessen Konto eine entsprechende Belastungsbuchung vornimmt, sofern der Schuldner seiner Bank einen schriftlichen Abbuchungsauftrag zugunsten des "Lastschrifteinreichers“ gegeben bzw. diesem schriftlich eine Einzugsermächtigung erteilt hat. Gleiches gilt beim elektronischen Lastschriftverfahren, bei dem mit ec-Karte und Unterschrift bezahlt wird.

Der Abbuchung kann der Schuldner binnen sechs Wochen gegenüber seiner Bank widersprechen und so eine Rückbuchung veranlassen. Bei wiederkehrenden Zahlungen, die in der Höhe auch variieren können (z. B. Telefonrechung), gewinnt dieses Verfahren immer mehr an Bedeutung. Bei regelmäßigen Zahlungen mit konstantem Betrag (z. B. Nebenkostenpauschale) bietet sich eher ein Dauerauftrag an.

 

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